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Bund legt Beschwerde gegen A4-Demo in Dresden ein

Jetzt müssen die Verwaltungsrichter in Bautzen entscheiden, ob Fahrradfahrer am Sonntag über die Autobahn fahren dürfen.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Wird es sich am Sonntag auf der A4 in Richtung Chemnitz wirklich stauen? Geplant ist eine Demo. Ob sie stattfinden darf, muss nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden.
Wird es sich am Sonntag auf der A4 in Richtung Chemnitz wirklich stauen? Geplant ist eine Demo. Ob sie stattfinden darf, muss nun das Oberverwaltungsgericht entscheiden. © dpa/Ursula Düren (Symbolbild)

Dresden. Für Sonntag hat die Initiative Verkehrswende Dresden einen Fahrradkorso über die A4 geplant. Die Demo soll unter anderem von der Abfahrt Klotzsche zur Abfahrt Hellerau führen. Das Dresdner Verwaltungsgericht hatte die Versammlung am Mittwoch im Großen und Ganzen bestätigt und die Behörden angewiesen, für die Sicherheit der Radfahrer, aber auch der Autofahrer zu sorgen.

Nun aber steht die Aktion, die sich gegen den Ausbau der A4 richtet, wieder auf der Kippe: Am Freitag hat die bundeseigene Autobahn GmbH, die für den Betrieb der deutschen Autobahnen zuständig ist, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt.

Die Begründung der Dresdner Richter, nach der eine parallele Nutzung der Autobahn durch den fließenden Verkehr und einen Fahrradkorso möglich sei, wäre lebensfremd und sicherheitsgefährdend, teilte die Autobahn GmbH am Freitagnachmittag mit.

Möglich, dass die Bautzner Richter der Entscheidung ihrer Dresdner Kollegen folgen. Für diesen Fall würden derzeit Vorbereitungen zur Absicherung der Demo getroffen, so die Autobahn GmbH weiter.

Zu den Auflagen gehört unter anderem, dass der Verkehr auf zwei Fahrspuren eingeengt wird. Außerdem sei ein niedriges Tempolimit nötig, hieß es. Auch die Demo-Organisatoren haben Auflagen erhalten. So soll die Aktion bereits am Morgen beginnen, um den Verkehr nicht dann massiv zu behindern, wenn besonders viele Autos auf der A4 unterwegs sind. Außerdem dürfen die Teilnehmer ihre Zwischenkundgebung nicht an der Auffahrt Flughafen abhalten, sondern müssen dies an der Abfahrt Hellerau tun. Kinder unter zwölf Jahren dürfen nicht mit über die Autobahn fahren, so die Dresdner Richter.

Zunächst hatte sich die Versammlungsbehörde an das Verwaltungsgericht gewandt.