Kamenz. Verstorbene Sachsen haben im vorigen Jahr rund 620 Millionen Euro in mehr als 2.300 Nachlassverfahren hinterlassen. Das teilte das Statistische Landesamt in Kamenz am Donnerstag mit. Rund 35 Prozent der Summe seien Bankguthaben gewesen, 28 Prozent auf Grundstücke oder Wohneigentum entfallen und 19 Prozent auf Wertpapiere.
Unter Berücksichtigung der Freibeträge seien rund 270 Millionen Euro versteuert worden, hieß. Dadurch hätten die sächsischen Finanzämter rund 60 Millionen Euro kassiert. Weitere gut elf Millionen Euro habe Sachsen aus der Schenkungssteuer erhalten. Die meisten Erbschaften sind aufgrund der Freibeträge steuerfrei und tauchen daher nicht in der Statistik auf: Ein Elternpaar kann je Kind 800.000 Euro steuerfrei weitergeben. An Ehepartner können derzeit 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden.
Allerdings können auch sehr große Vermögen weitgehend unversteuert weitergegeben werden, etwa als Betriebsvermögen. In einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung wird auch deshalb dazu aufgefordert, Erbschaften und Schenkungen statistisch besser zu erfassen. Einbezogen werden sollten sämtliche Fälle, auch wenn es zu keiner Steuerveranlagung komme. Die Öffentlichkeit erhielte dadurch genauere Informationen über Erbschaften in Deutschland.
Insgesamt wurden in der Bundesrepublik im vorigen Jahr nach Angaben des Statistischen Bundesamts fast 60 Milliarden Euro vererbt. Zahlen aus dem Jahr 2020 verweisen auf 602 Erbschaften oder Schenkungen in Deutschland, die mehr als zehn Millionen Euro umfassten. Diese Nachlässe summierten sich allein auf 14,2 Milliarden Euro. Von den 602 Erbschaften entfielen lediglich 39 auf Ostdeutschland. (mit dpa)