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Fast 450 Euro mehr pro Monat: Landtagsabgeordnete in Sachsen erhalten mehr Geld

Ab April erhalten die Abgeordneten im Sächsischen Landtag mehr Geld. Und auch bei den Kostenpauschalen gibt es Zuschläge - allerdings erhalten nicht alle Parlamentarier die gleiche Summe.

Von Gunnar Saft
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Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Kurz zuvor erhöhen sich noch einmal die Einkünfte der 119 Abgeordneten, da deren Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind.
Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Kurz zuvor erhöhen sich noch einmal die Einkünfte der 119 Abgeordneten, da deren Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind. ©  dpa/Sebastian Kahnert

Kurz vor Ostern erreicht die 119 Abgeordneten des Sächsischen Landtages jetzt eine erfreuliche Botschaft: Bereits ab dem kommenden Monat werden sich ihre Einkommen spürbar erhöhen. Das hat die Parlamentsverwaltung mittlerweile auf Anfrage von Sächsische.de offiziell bestätigt.

Demnach steigen die monatlichen Diäten, die jeder Abgeordnete erhält, ab dem 1. April dieses Jahres um fast 450 Euro. Das offiziell als Grundentschädigung bezeichnete Gehalt der Politiker erreicht damit ab diesem Zeitpunkt exakt 6.954,09 Euro.

Dieser deutliche Anstieg um fast sieben Prozent – einer der höchsten seit Langem – liegt einem Diätenmodell zugrunde, auf das sich die Parlamentarier in den vergangenen Jahren mehrheitlich geeinigt hatten. Dabei werden die eigenen Einkünfte regelmäßig an die Entwicklung des Nominallohnindexes in Sachsen angepasst – und das bedeutet praktisch immer wieder eine Diätenerhöhung, ohne dass man diese zuvor öffentlich im Plenum beraten und beschließen muss. Der gegenwärtige Automatismus gilt noch bis zum vorläufig letzten Stichtag 1. April 2025. Danach muss der im Herbst neuzuwählende Landtag entscheiden, ob man ihn verlängert oder andere Verfahren wählt.

Doch bei dem erneuten aktuellen Diäten-Plus wird es jetzt nicht bleiben. Ebenfalls ab April werden nämlich auch die monatlichen Kostenpauschalen erhöht, die jeder Landtagsabgeordnete zusätzlich zu seiner Grunddiät erhält – und die im Gegensatz zur Grundentschädigung sogar steuerfrei ausgezahlt werden.

Möglich ist das, weil das Parlament einst entschieden hatte, diese Pauschale immer wieder neu an die jeweilige Teuerungsrate im Freistaat anzupassen – und das ebenfalls jedes Jahr zum Stichtag 1. April. Im Gegensatz zu dem Diätenmodell gilt diese automatische Anpassung bislang sogar unbefristet.

Kritik an der Kostenpauschale gibt es allerdings reichlich und nicht nur, seit diese vor Jahren auf einem Schlag um glatte 1.000 Euro pro Monat erhöht wurde. Offiziell dafür gedacht, damit die notwendigen Ausgaben für Büros und andere arbeitsbedingte Aufwendungen zu bezahlen, ist deren Verwendung jedem Abgeordneten praktisch aber freigestellt. Eine Kontrolle, wofür er dieses Geld ausgibt, findet nicht statt, im Gegenteil. Die Parlamentsverwaltung ist selbst bei Verdachtsfällen einer anderweitigen Verwendung nicht befugt, hier Überprüfungen vorzunehmen.

Höhe der Kostenpauschale richtet sich nach dem Wohnort der Abgeordneten

Das verwundert, geht es doch dabei um viel Geld. So werden die Kostenpauschalen gestaffelt nach dem jeweiligen Wohnort der Abgeordneten ausgezahlt. Parlamentarier, die in Dresden leben, erhalten nach der für den 1. April 2024 vorgesehenen Erhöhung jeden Monat inzwischen 3.940,65 Euro. Bei Kollegen mit einem Wohnsitz bis zu 50 Kilometer von Dresden entfernt sind es schon 4.575,44 Euro und bei Entfernungen bis zu einhundert Kilometern sogar 4.863,28 Euro. Noch mehr Geld erhalten schließlich alle Abgeordneten, die weiter als 100 Kilometer vom Landtag entfernt wohnen beispielsweise in Leipzig. Deren neue monatliche – und steuerfreie – Pauschale liegt künftig bei 5.152,41 Euro.

Die Bezahlung von Sachsens Landtagsabgeordneten dürfte damit ein Thema bleiben, das die Öffentlichkeit bewegt. Zumal es auch um die gut dotierte Altersversorgung der Parlamentarier, die zumindest alle bisher im Landtag vertretenen Politiker bereits ab 63 Jahren oder in einigen Fällen sogar noch früher genießen können, immer wieder Diskussionen gibt. Erst für die künftig neuen Mitglieder des Parlaments soll die übliche Altersgrenze von 67 Jahren gelten.

Und nur der Vollständigkeit halber: Auch die Zuschüsse an die einzelnen Fraktionen sowie deren Mitarbeiter wurden bereits im Sommer 2021 deutlich erhöht.