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Fraktionen erwägen Richterklage gegen Jens Maier

AfD-Politiker Jens Maier will zurück in die sächsische Justiz. Keine der anderen Landtags-Parteien hält den als rechtsextrem eingestuften Mann für tragbar.

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Jens Maier bei einer Wahlkampfveranstaltung vor der Bundestagswahl 2021. Sein Bundestagsmandat konnte er nicht verteidigen.
Jens Maier bei einer Wahlkampfveranstaltung vor der Bundestagswahl 2021. Sein Bundestagsmandat konnte er nicht verteidigen. © Matthias Rietschel

Dresden. Mehrere Fraktionen im Sächsischen Landtag loten die Möglichkeit einer Richteranklage gegen den AfD-Politiker Jens Maier aus. Mit einen solchen Anklage kann das Parlament beim Bundesverfassungsgericht die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand sowie sogar seine Entlassung beantragen. Für diesen Schritt ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag erforderlich. Der AfD-Politiker selbst wollte sich in der Vergangenheit nicht zu diesem Thema äußern.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier (59) will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag wieder in die sächsische Justiz zurückkehren. Früher war er am Landgericht Dresden als Richter tätig.

Grüne: "Das ist unerträglich"

Die CDU-Fraktion im Landtag sah das Mittel der Richteranklage am Montag allerdings skeptisch. "Für uns steht fest, dass der Rechtsextremist Jens Maier nicht als Richter geeignet ist", erklärte Martin Modschiedler, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion. Es könne aber nicht angehen, dass Justizministerin Katja Meier (Grüne) ihre Verantwortung auf den Landtag ablade: "Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass für eine noch nie da gewesene Richterklage enorm hohe Hürden gelten, die zudem an nicht klar abgesteckte Voraussetzungen geknüpft ist." Die CDU ist dafür, alle disziplinarrechtlichen Möglichkeiten gegen Maier auszuschöpfen.

"Dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht, ist unerträglich. Daher müssen alle Verfassungsorgane das in ihrer Macht Stehende unternehmen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, der Deutschen Presse-Agentur. Dazu gehöre auch, dass der Landtag die Richteranklage in Betracht ziehe. "Eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht hat es bisher noch nie gegeben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind extrem hoch. Aktuell unterziehen wir als Fraktion deshalb die Möglichkeit der Richteranklage einer intensiven juristischen Prüfung."

SPD würde den Antrag mittragen

"Jens Maier darf nicht in den Richterdienst zurückkehren. Die SPD-Fraktion teilt die Auffassung des Auschwitz-Komitees, dass es unerträglich wäre, wenn ein Rechtsextremist wie Jens Maier wieder Urteile "im Namen des Volkes" fällt", sagte SPD-Vizefraktionschefin Hanka Kliese der dpa.

Das Justizministerium müsse alles dafür tun, dass Maier nicht wieder in den Justizdienst zurückkehre. "Auch wenn es dazu keine einheitliche juristische Auffassung dazu gibt, sollte man alle Möglichkeiten ausschöpfen." Falls Maier letztendlich doch ins Richteramt zurückkehre, blieben die Optionen einer Disziplinarklage und einer Richteranklage, sagte Kliese. Ein Antrag zur Erhebung einer Richteranklage müsse von einem Drittel der Mitglieder des Landtages eingebracht werden, das wären 40 Abgeordnete.

Die SPD-Fraktion würde so einen Antrag mittragen. "Wir werden dazu Gespräche in der Koalition führen. Auch wenn dieser juristische Weg zum Schutze der wehrhaften Demokratie noch nie begangen wurde, so müssen wir ihn einschlagen. Wir werden uns nicht vorwerfen lassen, nicht alles versucht zu haben", sagte Kliese.

Die Linken hatten bereits Unterstützung für eine Richteranklage signalisiert. Sie würden für die Zwei-Drittel-Mehrheit auch gebraucht. (dpa)