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„Freie Sachsen“ als rechtsextrem eingestuft

Der Landesverfassungsschutz stuft die Partei "Freie Sachsen" als rechtsextremistische Bestrebung ein.

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Im Mai demonstrierten Anhänger der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" auf einer Kundgebung der Partei "Freie Sachsen" in Chemnitz.
Im Mai demonstrierten Anhänger der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" auf einer Kundgebung der Partei "Freie Sachsen" in Chemnitz. © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Dresden. Die Kleinstpartei "Freie Sachsen" wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und nachrichtendienstlich beobachtet. Dies teile das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Sachsen am Donnerstag mit.

"In der Gesamtschau haben sich die bei den 'Freien Sachsen' bereits vorliegenden tatsächlichen, gewichtigen Anhaltspunkte zu einer erwiesenen extremistischen Bestrebung verdichtet", sagte LfV-Präsident Dirk-Martin Christian. Die Tätigkeiten der Parteien seien "geeignet, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder einzelne ihrer zentralen Wesenselemente zu beseitigen oder zu beeinträchtigen".

Die Partei "Freie Sachsen" wurde erst im Februar dieses Jahres gegründet und der Vorstand setzt sich aus namhaften sächsischen Rechtsextremisten aus dem Raum Chemnitz und dem Erzgebirgskreis zusammen. "Sie fallen öffentlich insbesondere dadurch auf, dass sie überregional für die Teilnahme an den Corona-Protesten im Freistaat Sachsen mobilisieren", sagte LfV-Präsident Christian weiter. Sie sei zudem eine überregionale Vernetzungsplattform für Rechtsextremisten aus ganz Deutschland.

Die "Freien Sachsen" hatten bei der Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Plauen den Busunternehmer Thomas Kaden ins Rennen geschickt. Er holte am vorigen Sonntag rund 7,5 Prozent der Stimmen und landete damit unter sieben Bewerbern auf Rang fünf. Zuletzt war etwa in Plauen ein Aufzug der Partei "Freie Sachsen" mit Blick auf die geltende Corona-Schutzverordnung untersagt worden.

Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass die "Freien Sachsen" auch weiterhin versuchen werden, sich an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen zu beteiligen und den gesellschaftlichen Diskurs mitzubestimmen. Es gehe ihnen jedoch nicht um sachliche Kritik am Staat, sondern um dessen Verächtlichmachung. Es sei die Pflicht des Verfassungsschutzes, vor derartigen Bestrebungen zu warnen. (SZ/hej, dpa)