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Gericht hebt Verbot von Neonazi-Konzerten in Gasthof bei Torgau wieder auf

Seit Jahren gibt es in Staupitz Neonazi-Konzerte. Der Landkreis Nordsachsen verbot das - fälschlicherweise. Schon kommt die nächste Rechtsrock-Band in die Stadthalle von Limbach-Oberfrohna.

Von Ulrich Wolf
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Seit Jahren werden in einem Gasthof in Staupitz im Landkreis Nordsachsen Rechtsrock-Konzerte veranstaltet.  Eine Klage dagegen scheiterte.
Seit Jahren werden in einem Gasthof in Staupitz im Landkreis Nordsachsen Rechtsrock-Konzerte veranstaltet. Eine Klage dagegen scheiterte. © SZ-Archiv: Kairospress

Limbach-Oberfrohna/Torgau/Bautzen. Die Bundestagsabgeordnete Clara Bünger von den Linken zeigt sich entsetzt über zwei Konzerte, die die Musikband "Weimar" Ende Dezember in der Stadthalle von Limbach-Oberfrohna geben will. In einem offenen Brief forderte sie den Oberbürgermeister der Stadt, Gerd Härtig (Freie Wähler), auf, die Konzerte abzusagen.

"Indem Sie als Oberbürgermeister die Stadthalle der rechtsextremen Band zur Verfügung stellen, bereiten Sie den Nährboden für eine Zusammenkunft von Neonazis", schrieb Bünger. Dass sich die Band inzwischen angeblich vom Rechtsextremismus distanziert, sei "nichts anderes als eine Verschleierungstaktik". In den Liedtexten ließen sich "klare rechte Codes und Verschwörungserzählungen erkennen". Ihre Mitglieder seien mehrfach in anderen Musikgruppen aufgetreten, die der Verfassungsschutz überwache.

Keine Verwertung von Verfassungsschutz-Erkenntnissen

Dass dessen Ergebnisse nicht unbedingt ausreichen für Verbote, zeigt ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen vom Montag. Demnach darf ein Gastwirt und Ausrichter von Konzerten rechtsextremer Bands aus dem Torgauer Stadtteil Staupitz im Landkreis Nordsachsen seine Gewerbeerlaubnis vorläufig behalten.

Erkenntnisse über mögliche Straftaten bei Konzerten, die in Behördenzeugnissen des Bundesamtes und des Landesamtes für Verfassungsschutz stünden, dürften weder von der Gaststättenaufsicht noch vom Gericht verwertet werden, urteilte das OVG. Das habe das Bundesverfassungsgericht bei der Verwendung von Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen worden seien, so vorgegeben. Deren Benutzung sei nur zur Abwehr besonders schwerer Straftaten zulässig, nicht aber zur Abwehr "der hier in Rede stehenden Straftaten".

Damit gaben die Richter in Bautzen der Beschwerde des Gastwirts gegen das Verbot durch das Ordnungsamt des Landkreises statt. In dem Gasthof gibt es seit Jahren Konzerte von Bands der rechtsextremen Szene. Sächsische de berichtete darüber schon im Jahr 2013. Nach Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden kommt es in Staupitz vielfach zu Straftaten wie "Sieg-Heil"-Rufen oder dem Zeigen des Hitlergrußes gekommen, ohne dass der Gastwirt als Veranstalter einschreitet. Auch im jüngsten Bericht der Behörde taucht Staupitz explizit auf. (mit dpa)