Sachsen
Merken

Grünes Gewölbe: Juwelen werden erst nach dem Prozess ausgestellt

Zwar sind einige aus dem Dresdner Grünen Gewölbe gestohlene Stücke wieder da, doch gezeigt werden können sie erst später. Derweil stellen die Staatlichen Kunstsammlungen nun Schadenersatzansprüche.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden.
Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden. © Oliver Killig/dpa

Dresden. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) machen im Fall des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe Schadenersatzansprüche geltend. "Die genaue Schadenshöhe wird derzeit auf Grund der im Dezember zurückgeführten Schmuckstücke noch festgestellt", sagte SKD-Sprecher Holger Liebs am Donnerstag auf Anfrage. Dazu habe der Freistaat Sachsen beim Landgericht Dresden im derzeit laufenden Verfahren gegen Angeklagte des Diebstahls einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt.

In einem Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat entstehen, unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. "Inhalt sind die durch den schweren Einbruchsdiebstahl in das Historische Grüne Gewölbe entstandenen Schäden. Dazu zählen der entwendete Schmuck und zum Beispiel Schäden am Gebäude und an den Vitrinen", betonte der SKD-Sprecher.

Am vergangenen Dienstag hatte die Restauratorin Eve Begov im Prozess um den Einbruch in die Schatzkammer nach einer ersten Überprüfung der zurückgegebenen und meist beschädigten Schmuckstücke eine Schadenssumme von 22 bis 26 Millionen Euro genannt. Genau werde das aber erst im Zuge der Restaurierung feststehen. Allein die Behebung der Schäden an den wieder nach Dresden gelangten Schmuckstücken hatte sie auf 126.000 Euro beziffert. Allerdings fehlen auch noch zahlreiche Brillanten und wertvolle Stücke.

Juwelen werden erst nach Prozessende ausgestellt

Die erste Untersuchung der an die SKD übergebenen Beutestücke ergab, dass einzelne Objekte zwar Schäden aufweisen, ihre kunsthistorische Bedeutung aber gleichbleibend hoch sei, ihre internationale Strahlkraft ungebrochen bestünde, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung. Da die Schmuckstücke allerdings weiterhin Beweisstücke im Strafverfahren sind, dürfen sie derzeit nicht öffentlich präsentiert werden.

Folgende Objekte befinden sich wieder im Besitz der SKD:

  • der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens aus der Brillantgarnitur von Jean Jacques Pallard
  • die Hutkrempe, der sog. Reiherstutz aus der Brillantgarnitur, von August Gotthelf Globig, Dresden
  • der Degen aus der Diamantrosengarnitur von Christian August Globig und August Gotthelf Globig (in Teilen und ohne Klinge)
  • zwei gewölbte Schuhschnallen aus der Diamantrosengarnitur, Werkstatt Christian August Globig
  • die Hutagraffe aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig
  • das Kleinod des Polnischen Weißen Adler-Ordens aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig
  • die Epaulette aus der Diamantrosengarnitur, Christian August Globig und August Gotthelf Globig
  • sechs Rockknöpfe aus der Diamantrosengarnitur, Jean Jacques Pallard
  • die Aigrette für das Haar in Form einer Sonne aus dem Diamantschmuck und den Perlen der Königinnen, August Gotthelf Globig
  • ein Teilstück eines Muffhaken aus dem Diamantschmuck und den Perlen der Königinnen aus der Werkstatt Jean Jacques Pallard

Nach wie vor fehlen:

  • das Brillantkollier der Königin Amalie Auguste (in Teilen erhalten)
  • die Große Brustschleife der Königin Amalie Auguste
  • die Epaulette mit dem Sächsischen Weißen
  • einzelne Kleinteile

Am 25. November 2019 waren aus dem Grünen Gewölbe Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten und Brillanten im Versicherungswert von über 113 Millionen Euro gestohlen worden.

In dem Fall müssen sich sechs junge Männer einer arabischstämmigen Großfamilie aus Berlin unter anderem wegen Bandendiebstahls und schwerer Brandstiftung verantworten.

Rund drei Jahre nach dem Einbruch tauchte kurz vor Weihnachten ein Teil der Beute wieder auf - allerdings fehlen die kostbarsten Stücke. Nach einem Deal zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten einen Strafrabatt erhalten, wenn sie umfassende Geständnisse ablegen. Vier Beschuldigte wollen in der kommenden Wochen davon Gebrauch machen. (dpa mit SZ/mja)