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Die zwei Seiten der Corona-Freiheit

Bund und Länder haben sich auf das Ende der Maßnahmen zum 20. März geeinigt. Doch bei der Impfpflicht bleibt zu viel offen. Ein Kommentar.

Von Annette Binninger
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Annette Binninger kommentiert die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern.
Annette Binninger kommentiert die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern. © dpa/M. Frankenberg, SZ

Der Frühling kann kommen. Und die Freiheit gleich mit. Nach zwei Jahren harter Einschränkungen, Selbst-Kasteiungen und Isolationen jeglicher Art wird Deutschland am 20. März eine Art "Freiheitstag" feiern. Das ist gut und richtig so. Der Scheitel der gefürchteten "Omikron-Welle" ist weitgehend durch, auch wenn etwa in Sachsen die Zahlen noch ein bisschen schwanken. Doch gemessen an der Auslastung der Krankenhäuser ist eine Rücknahme der Corona-Maßnahmen überfällig. Damit erlebt das Wort Eigenverantwortung ein Comeback. Wer sich schützen will, kann sich impfen lassen.

Auch nach dem 20. März soll es noch einen "Basisschutz" geben – das heißt, Maskenpflicht und andere Hygiene-Regeln sollen weiter gelten. Allerdings: Die Länder müssen allein sehen, wie sie dorthin kommen, wo sie hinsollen. Das gilt auch für die "Pflege-Impfpflicht" ab Mitte März. Dafür gibt es von Bundesseite weiterhin kein richtiges Konzept, kein Erkennbares "Wir-haben-verstanden", wo die Umsetzungsprobleme in Ländern mit niedriger Impfquote in Pflegeberufen liegen. Löst eure Probleme vor Ort, lautet der Tenor aus Berlin.

So stolprig wie Bund und Länder weiterhin mit der Impfpflicht – der berufsbezogenen und der allgemeinen – umgehen, bleibt ein ungutes Gefühl, dass am Ende die eine zwar mit vielen Kollateralschäden "durchgepeitscht", die andere womöglich gar nicht oder viel zu spät kommen wird. Doch der nächste Virus-Herbst kommt bestimmt.