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Vor Gericht in Dresden: Mutter soll Zwillinge vom Balkon geworfen haben

Eine Dresdnerin soll im Juni 2022 versucht haben, ihre Zwillinge zu töten. Ihr wird vorgeworfen, die Babys vom Balkon geworfen zu haben – ehe auch sie sprang. Nun steht sie unter anderem wegen versuchten Totschlags vor Gericht.

Von Alexander Schneider
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Der Angeklagten, Claudia L., wird vorgeworfen, dass sie versucht haben soll, zwei ihrer Kinder zu töten.
Der Angeklagten, Claudia L., wird vorgeworfen, dass sie versucht haben soll, zwei ihrer Kinder zu töten. © Jürgen Lösel

Dresden. Den Polizeibeamten vom Revier Dresden-West bietet sich ein entsetzliches Bild, als sie am Tatort eintreffen. Zwei Babys liegen vor einem Mehrfamilienhaus am Limbacher Weg, Gorbitz. Sie schreien. Direkt daneben liegt die Mutter der gerade sechs Monate alten Zwillinge. Die 37-Jährige ist bewusstlos.

Die Beamten sind die ersten Helfer vor Ort. Sie versuchen, die Babys zu beruhigen und Schaulustige auf Abstand zu halten, während Hauptmeister Clemens D., ein erfahrener Rettungsassistent, sich um die bewusstlose Frau kümmert. Ein Drogenschnelltest ist positiv, Crystal. Dann kommt die 37-Jährige zu sich. Sie ist, wie auch ihre Zwillinge, massiv verletzt worden. Irgendwann werden die Babys vom Rettungsdienst auf Vakuummatten gebettet in Kliniken gebracht. Auch ihre Mutter kommt in eine Notaufnahme.

Die Szenen an jenem 13. Juni 2022 werden die Beamten so bald nicht vergessen. „Die ganze Schicht wurde psychologisch betreut“, sagt Hauptkommissarin Katja K., die gegen 20.45 Uhr spontan mit zum Einsatzort gefahren war, als die Wache die ersten Einsatzkräfte alarmierte: „Eine Frau ist mit zwei Säuglingen vom Balkon gestürzt“.

Versuchter Totschlag

Am Montag, zehn Monate später, beginnt der Prozess gegen Claudia L. vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen versuchten Totschlag, gefährliche und schwere Körperverletzung vor, jeweils in zwei Fällen.

Die Angeklagte habe gegen 20.40 Uhr versucht, die Kinder zu töten, indem sie sie vom Balkon habe fallenlassen. Durch den Sturz aus fast fünf Metern Höhe erlitten die Babys schwerste Schädel-Hirn-Traumata, Wirbelbrüche und weitere Verletzungen. Sie mussten mehrfach operiert werden. Es sei zu befürchten, dass die Zwillinge dauerhafte Schäden zurückbehalten werden, körperliche wie geistige, sagt Staatsanwalt Til von Borries.

Verteidigerin Uta Modschiedler verliest eine Erklärung, wonach ihre Mandantin sich nicht an Details erinnere. Claudia L. habe ein „komisches Gefühl“ gehabt, „kaum Luft bekommen“ und Panik bekommen, weil jemand versucht habe, in die Wohnung zu kommen. Die gelernte Restaurantfachfrau habe auch Brandgeruch wahrgenommen, „mehr weiß ich nicht“. Sie erinnere sich erst wieder an Szenen vor dem Haus. Claudia L. hat offenbar einen älteren Sohn aus einer früheren Beziehung, der am Tattag auch bei ihr gewesen sei, ehe sie ihn wieder zu dessen Vater geschickt habe. Unklar ist, was mit dem Vater der Zwillinge ist.

Nachbar-Junge ist Augenzeuge

Die Beamtin Katja K. berichtet, sie habe mit weiteren Kollegen L.s Wohnung kontrolliert, nachdem die Feuerwehr die Wohnungstür "mit schwerem Gerät" aufgebrochen hatte. Dort sei ihnen ein „großer Hund“ entgegengekommen, den man einem Bekannten der Frau habe übergeben können. Menschen, gar Verletzte, seien dort nicht festgestellt worden, auch keine Hinweise auf einen Brand, wie es die Angeklagte in ihrer Einlassung angedeutet hatte.

Polizist Clemens D. sagt, ein Teenager habe vom Nachbarbalkon gesehen, wie die L. ein Baby habe fallen lassen und dann auch sie gesprungen sei. Der 15-jährige Zeuge wird später unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Das Tatmotiv ist unklar. Claudia L. wurde nach der Behandlung ihrer Sturzverletzungen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Schwurgerichtskammer muss nun prüfen, ob die Angeklagte, die möglicherweise unter dem Einfluss von Crystal oder anderen Drogen gestanden hat, schuldfähig ist. Das Landgericht hat zunächst fünf Sitzungstage bis zum 9. Mail für die Hauptverhandlung eingeplant.