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Psychische Probleme als Grund für Schulverweigerung - mehr Verfahren in Sachsen

Wenn Kinder nicht zum Unterricht gehen, wird in der Regel die Schulunlust als Grund dafür angenommen. Doch es kann mehr dahinter stecken und aus dem Schwänzen eine dauerhafte Verweigerung werden.

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Ein Schüler schreibt im Unterricht.
Ein Schüler schreibt im Unterricht. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Dresden. Psychische Erkrankungen sind offensichtlich nicht selten Grund für die Schulverweigerung von Jungen und Mädchen. "Wir haben den Eindruck, dass psychische Auffälligkeiten in starkem Maße für Schulverweigerung mitverantwortlich sind", sagte die Vorsitzende des Berufsverbandes der Schulpsychologen Sachsens, Sabine Randow. Es gebe allerdings keine Daten, die das zuverlässig belegen.

Jedoch gibt es Erkenntnisse darüber, dass die Corona-Pandemie bei vielen Mädchen und Jungen zu psychischen Problemen geführt hat. "Die Zahl der jungen Patienten, die wegen Depressionen, Angst- und Schwindelzuständen bis hin zu körperlichen Beschwerden und Schmerzen zu uns kommen, ist nach der Pandemie deutlich gestiegen", sagte Oberarzt Andreas Lachnit von der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Städtischen Klinikum Dresden. Diese seien oft schon monatelang nicht mehr zur Schule gegangen. "Ihnen ist damit praktisch der Lebensmittelpunkt verloren gegangen."

"Wir sind immer voll belegt", sagte Lachnit, der die Pädiatrische Psychosomatik am Dresdner Klinikum leitet. Es gebe Wartezeiten von mehreren Monaten. "Die Behandlung ist aufwendig und dauert mehrere Monate." Deshalb durchliefen jährlich nur etwa 60 Patienten die Station.

Auch am Klinikum Chemnitz hat laut Kliniksprecherin Sandra Czabania die Zahl der hilfesuchenden Kinder und Jugendlichen seit der Corona-Pandemie zugenommen. "Unsere Therapieplätze sind immer belegt und es gibt eine Warteliste. Neben der Suizidalität ist die Schulverweigerung aktuell einer unserer Haupteinweisungsdiagnosen." Diese Kinder hätten oft ängstliche und depressive Symptome, die durch die Schwierigkeiten der Coronazeit verstärkt worden seien. Diese führten zu Entwicklungsabbrüchen, die wiederum Ängste und Depressionen verstärkten.

Nach Angaben des Kultusministeriums hat es in Sachsen zuletzt mehr Verfahren wegen Schulverweigerung gegeben. Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht, stieg die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren von 4.530 im Jahr 2021 auf 6.789 im Jahr 2022. Die Zahl der Schüler, die nicht zur Schule gehen, ließe sich jedoch nicht genau beziffern, weil auf manche Schüler mehrere Verfahren kommen könnten.

Die Bußgeldstelle in Dresden hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr 529 Bußgeldbescheide an Schüler versendet, die aufgrund von Fehlstunden oder Fehltagen gegen die Schulpflicht verstoßen haben. Die Summe der Bußgelder lag bei 123.100 Euro. Hinzu kamen Verfahren gegen die Sorgeberechtigten der Schüler. In Sachsen sind Bußgelder von bis zu 1.250 Euro für Schulverweigerung möglich. (dpa)