Sachsen
Merken

Schwangere Lehrerinnen dürfen in Schulen zurück

Wegen der Corona-Pandemie durften Schwangere in Sachsen keinen Präsenzunterricht geben. Nun entscheidet die Schulleitung.

Von Andrea Schawe
 1 Min.
Teilen
Folgen
Nachdem etliche Arbeitsschutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ausgelaufen sind, können schwangere Lehrerinnen wieder in die Schulen zurückkehren.
Nachdem etliche Arbeitsschutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ausgelaufen sind, können schwangere Lehrerinnen wieder in die Schulen zurückkehren. © dpa

Dresden. Nachdem etliche Arbeitsschutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus ausgelaufen sind, können schwangere Lehrerinnen wieder in die Schulen zurückkehren. Das hat das Kultusministerium in Absprache mit sächsischen Arbeitsschutzbehörden, dem Landesamt für Schule und Bildung und dem betriebsärztlichen Dienst beschlossen.

Um sie vor einer Coronainfektion zu schützen, durften Schwangere keinen Präsenzunterricht geben. Nach Angaben des Kultusministeriums betraf das Anfang des Schuljahres etwa 590 Lehrerinnen.

Ob und inwieweit schwangere Lehrerinnen und Referendarinnen im Präsenzunterricht eingesetzt werden können, muss die Schulleitung entscheiden. Dafür müssen entsprechende Schutzmaßnahmen gelten, teilt das Ministerium mit. Dazu gehören etwa ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen der Lehrkraft und den Schülerinnen und Schülern, der Unterricht in Kleingruppen bis zu fünf Personen und eventuell das Tragen einer FFP2-Maske.

In Räumen mit fest installierten Luftfilteranlagen und einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen der Lehrkraft und Schülern sei der Einsatz schwangerer Lehrkräfte grundsätzlich ohne weitere Einschränkungen möglich, heißt es. Wenn in der Klasse eine Coronainfektion auftritt, gilt für die Lehrkraft „ein befristetes Beschäftigungsverbot bis zum achten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall“, teilt das Ministeriums mit.