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Sachsen prüft ein Dutzend neue Solaranlagen – im Wald

Den sächsischen Behörden liegen die ersten Bauanträge für Solarprojekte vor. Viele Standorte, bei denen auch Baumfällungen drohen, sind aber bereits im Vorfeld umstritten.

Von Gunnar Saft
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So könnte es bald auch in Sachsen aussehen: Eine Solaranlage im Wald nahe des brandenburgischen Ortes Welzow.
So könnte es bald auch in Sachsen aussehen: Eine Solaranlage im Wald nahe des brandenburgischen Ortes Welzow. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dp

In ihrem Koalitionsvertrag waren sich CDU, Grüne und SPD Ende 2019 noch einig: Der Wald im Freistaat muss besonders geschützt werden – unter anderem auch dadurch, dass man dort keine Windräder bauen darf und dass man zudem mit der Photovoltaik – also Solaranlagen – sehr behutsam umgehen sollte.

Inzwischen ist vieles anders. Der Bau von Windrädern ist in sächsischen Wäldern schon seit einigen Monaten prinzipiell erlaubt und auch für den Bau von neuen Solaranlagen gibt es längst ganz konkrete Projekte. So sind der Landesdirektion Sachsen mittlerweile 15 Einzelanträge bekannt, von denen sich künftige Betreiber von Solaranlagen eine Genehmigung dafür erhoffen, diese Anlagen – zumindest in den meisten Fällen – direkt in sächsischen Waldgebieten errichten zu dürfen. Das musste jetzt Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) bei der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage der AfD-Landtagsfraktion einräumen.

Demnach würden allein zwölf der geplanten Solarparks zusammen mehr als 152 Hektar Wald beanspruchen. Lediglich in drei Fällen werden dafür keine Flächen nach Paragraf 2 des Sächsischen Waldgesetzes beansprucht bzw. ist das Projekt noch nicht so fortgeschritten, dass die Initiatoren dazu Angaben machen können.

Abholzung für Photovoltaik wird kritisch gesehen

Betroffen davon ist vor allem die Region Görlitz, für die sieben Planungen für neue Solarparks vorliegen. Auf den Plätzen folgen die Stadt und der Landkreis Leipzig mit insgesamt fünf Projekten sowie weitere Vorhaben in den Landkreisen Bautzen, Meißen und Zwickau. Die Planungsstände bei den einzelnen Projekten sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Sie reichen von reinen Vorentwürfen, über konkrete Entwürfe bis zu einem fertigen Bebauungsplan.

Hinter den Projekten, für die es alle noch keine rechtsgültige Genehmigung gibt, stehen vor allem Wirtschaftsunternehmen. Nur in einem Fall bemüht sich im Ortsteil Friedersdorf bei Neusalza-Spremberg eine Privatperson um den Zuschlag. Die Staatsregierung selbst, so betont Günther, plane derzeit nicht, Staatswald im Eigentum des Freistaates für den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu nutzen.

Günthers Zurückhaltung in eigener Sache ist nur zu verständlich. Denn die Baupläne für neue Solaranlagen in sächsischen Wäldern sorgen schon jetzt für massive Proteste. Mit einer gemeinsamen Erklärung sprachen sich erst im Juli elf Naturschutz- und Forstverbände gegen solche neue Anlagen aus – darunter der Naturschutzbund Deutschland, die Stiftung Wald, der sächsische Waldbesitzerverband, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Landesjagdverband. In Zeiten des Klimawandels, so ihr wichtigster Einwand, müsse der Schutz und der Erhalt von Wäldern oberstes Ziel sein. In vielen Teilen Deutschlands sei aber der Wald schon jetzt geschädigt und könne an einigen Stellen seine Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion nicht mehr ausreichend erbringen.

Änderung von Sachsens Waldgesetz würde nicht helfen

Auch Sachsens Umweltminister erklärte damals auf Anfrage: „Die Abholzung von Waldflächen für Photovoltaik sehe ich grundsätzlich kritisch.“ Für den Ausbau der Photovoltaik gibt es seiner Meinung nach genügend andere geeignete Flächen.

Allerdings ist der Freistaat für entsprechende Genehmigungen gar nicht zuständig. Im Fall von ehemaligen Deponieflächen ist das vielmehr die Landesdirektion und für Anträge zur Umwandlung von Waldgebieten die Landratsämter. Die müssen dabei stets abwägen, ob schwerwiegende Eingriffe in den Naturhaushalt oder Beeinträchtigungen für die Erholungsfunktion des Waldes oder für den Artenschutz drohen.

Aber auch eine Änderung von Sachsens Waldgesetz, mit dem Ziel des strikten Verbots von Solaranlagen in Wäldern würde bei dem Problem nicht helfen, erklärt Günther in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Der Grund: Dann würde man gegen das durchs Grundgesetz geschützte Eigentumsrecht und somit gegen höherrangiges Verfassungsrecht verstoßen.