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Sachsen wappnet sich gegen extremistische Beamte

Die sächsische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, um den öffentlichen Dienst besser gegen Verfassungsfeinde zu schützen. Bewerber sollen künftig durch den Verfassungsschutz geprüft werden.

Von Thilo Alexe & Fionn Klose
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Die sächsische Staatsregierung will den öffentlichen Dienst künftig besser gegen Verfassungsfeinde wappnen. Der zuletzt prominenteste Fall war die Debatte um die Rückkehr des Ex-Abgeordneten Jens Maier (AfD) in den Justizdienst.
Die sächsische Staatsregierung will den öffentlichen Dienst künftig besser gegen Verfassungsfeinde wappnen. Der zuletzt prominenteste Fall war die Debatte um die Rückkehr des Ex-Abgeordneten Jens Maier (AfD) in den Justizdienst. © René Meinig

Sachsen will stärker gegen Extremismus bei Staatsbediensteten vorgehen. Darauf hat sich die Staatsregierung in einer Kabinettssitzung am Dienstag geeinigt. Zum Maßnahmenpaket gehört eine verdachtsunabhängige Abfrage beim sächsischen Verfassungsschutz für neue Polizisten und Justizvollzugsbeamten, bevor sie in das Beamtenverhältnis übernommen werden. So will der Freistaat Bewerber für den öffentlichen Dienst auf extremistische Tendenzen überprüfen. Grundlage dafür sind die personenbezogenen Daten, die dem Verfassungsschutz bis zum Tag der Bewerbung bereits vorliegen.

"Verfassungstreuecheck" und längere Disziplinarverfahren

Diese sollen die Basis für die Prüfung vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis sein. "Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz", sagte Innenminister Armin Schuster (CDU). Ziel sei es, Verfassungsfeinde von vornherein vom öffentlichen Dienst auszuschließen. Gleichzeitig müsse man denjenigen, die sich schon im Staatsdienst befänden, das Leben schwer machen. Mit dem "Verfassungstreuecheck" wird auch ein Teil des Konzepts der Staatsregierung gegen Rechtsextremismus umgesetzt.

Der Freistaat will, neben der Regelabfrage beim Verfassungsschutz, zukünftig auch Disziplinarmaßnahmen wirksamer durchsetzen und Fristen für diese Verfahren verlängern. "Aktuelle Entwicklungen zeigen uns, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um entschlossen gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen", sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Die nun vorgeschlagenen Reformen im Disziplinarrecht würden den Staatsdienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremismus machen. "Wir haben unsere Lehren gezogen", sagte Justizministerin Katja Meier.

Sie bezog sich damit auf den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier. Er war bis 2017 Richter am Landgericht Dresden, wird seit 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft. Nachdem er 2021 sein Bundestagsmandat verloren hatte, wollte er in den Richterdienst zurückkehren. Das Richterdienstgericht in Leipzig versetzte ihn in den vorzeitigen Ruhestand. Gegen die Einstufung als Rechtsextremist klagte er vor dem Verwaltungsgericht Dresden.

Schuster stellt Extremismusbericht vor

Neben dem "Verfassungstreuecheck" stellte Innenminister Schuster außerdem den aktuellen Lagebericht der Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung vor. Im zweiten Halbjahr 2022 erfasste die Stelle vier neue Sachverhalte mit extremistischem Bezug in der sächsischen Polizei. Darunter gab es zum Beispiel einen Fall mit fehlender Distanz zu rechtsextremistischem Gedankengut und einen weiteren mit Bezug zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit. "Leider gibt es solche Fälle bei der sächsischen Polizei", sagte Schuster. "Das ist nicht tolerierbar!" Zwar stünden von 15.500 Polizeibediensteten über 99 Prozent fest auf dem Boden der demokratischen Ordnung. "Aber das eine Prozent ist uns zu viel." Es brauche die größtmögliche Konsequenz gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst.

Im gesamten Jahr 2022 sind zwölf Sachverhalte mit extremistischem Bezug bekannt geworden. Bei acht davon gab es Bezüge zur Corona-Pandemie. Die Hälfte der neuen Verdachtsfälle im letzten Jahr standen im Zusammenhang mit Beiträgen oder Äußerungen in den sozialen Medien. Seit dem 1. Januar 2017 erfasst die Koordinierungsstelle Fälle mit extremistischen Bezügen. Seitdem liegen insgesamt 66 Sachverhalte vor.

Weiterhin hat das Kabinett Voraussetzungen für die Kennzeichnung von Polizisten geschaffen. Dabei handle es sich um eine Kombination aus den Buchstaben S und N für Sachsen sowie einer fünfstelligen Ziffernfolge. Bei Einsätzen sollen Uniformierte der Einheiten verpflichtet sein, sich individuell zu kennzeichnen. Schuster sagte, die Regierung setze so eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag um.