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Richter: AfD-Mann Maier hat Glaubwürdigkeit verloren

Schon im Dezember hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, dass der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr als Richter arbeiten soll. Nun liegt auch das schriftliche Urteil zu dem Fall vor.

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Jens Maier, hier bei einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AFD im Jahr 2017
Jens Maier, hier bei einer gemeinsamen Kundgebung von Pegida und AFD im Jahr 2017 © Archivbild: Paul Sander

Leipzig. Der als rechtsextrem eingestufte frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf nicht mehr als Richter arbeiten, weil er laut eines Gerichts Glaubwürdigkeit und Vertrauen verloren hat. Das geht aus dem schriftlichen Urteil des Dienstgerichts für Richter vom Montag hervor. Das Urteil gegen den gebürtigen Bremer war bereits am 1. Dezember in Leipzig gefallen.

Darin hatten das Gericht nach monatelangen Verhandlungen einen Antrag des sächsischen Justizministeriums für zulässig erklärt. Demnach soll Maier in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, da er als Richter nicht mehr tragbar sei. "Der Antragsteller ist der Auffassung, der Antragsgegner habe seine Glaubwürdigkeit als Organ der Rechtspflege und das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit in seine Unvoreingenommenheit bei der Ausübung des ihm anvertrauten Richteramtes endgültig verloren", hieß es in dem schriftlichen Urteil.

Dem Gericht zufolge ist Maier bis April 2020 im Verfassungsschutzbericht als Obmann im sogenannten Flügel der AfD geführt worden. Der Flügel war ein Zusammenschluss rechtsextremistischer Personen innerhalb der Partei. Ziel des Zusammenschluss sei unter anderem gewesen, demokratische Institutionen zu verächtlichen, den Parlamentarismus abzuschaffen und eine völkische Gesellschaftsordnung zu etablieren.

Maier wird seit 2020 vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft, klagt dagegen allerdings vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Richterdienst zurückkehren.

Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 60-Jährigen stellte eine Revision vor dem Dienstgericht des Bundes in Aussicht. Generell sind Verfahren gegen Richter extrem selten. (dpa)