Sachsen
Merken

Zu Unrecht hinter Gittern: Sachsen zahlt jährlich Tausende Euro an Justizopfer

Wenn Menschen unschuldig im Gefängnis sitzen, bekommen sie eine Entschädigung. In Sachsen wurde der Betrag im vergangenen Jahr angehoben.

 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Seit 2018 gab es in Sachsen fünf Fälle, wo Menschen Geld aus der Staatskasse bekamen, die letztlich zu Unrecht hinter Gittern saßen
Seit 2018 gab es in Sachsen fünf Fälle, wo Menschen Geld aus der Staatskasse bekamen, die letztlich zu Unrecht hinter Gittern saßen © dpa-Zentralbild

Dresden. Sachsen hat in den vergangenen Jahren jeweils Zigtausende Euro an Justizopfer gezahlt. Seit 2018 gab es allerdings insgesamt nur fünf Fälle, wo Menschen Geld aus der Staatskasse bekamen, die letztlich zu Unrecht hinter Gittern saßen, wie aus einer Statistik des Justizministeriums hervorgeht.

So wurden 2022 nach dem Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) im Zuge eines Verfahrens 1.875 Euro gewährt, im Jahr davor einmalig 2.250 Euro. 2019 flossen in drei Fällen 6.125 Euro, für Ersatzfreiheitsstrafen von 95 Tagen wegen Drogenhandels und 52 Tagen wegen Beleidigung sowie 98 Tagen im Gefängnis wegen vorsätzlicher Körperverletzung. 2018 und 2020 indes gab es keine solchen Zahlungen.

Wer in einem strafrechtlichen Verfahren eine zu hohe Strafe erhalten hat oder ganz zu Unrecht verurteilt wurde, hat Anspruch auf staatliche Entschädigung. Die wird auch für Untersuchungshaft gewährt, die sich im Nachhinein als unbegründet erweist, oder bei unrechtmäßigem Entzug von Führerschein oder Berufserlaubnis. Diese Summen liegen um ein Vielfaches höher: 2022 waren es fast 200.000 Euro, im Jahr davor knapp 350.000 Euro und 2020 rund 186.000.

Der Pauschalbetrag für die staatliche Entschädigung bei einer unberechtigten Freiheitsentziehung war im Herbst 2020 deutlich angehoben worden - von 25 auf 75 Euro pro Tag. Seitdem ist die Summe der jährlich gezahlten Entschädigung sechsstellig.

Davor bewegte sie sich in der Regel im oberen fünfstelligen Bereich, mit fünf Ausnahmen, darunter ein Ausreißer mit 830.000 Euro. Die Zahl der entsprechenden Verfahren bewegte sich zwischen sechs 1997 und 88 im Jahr 2004. Im vergangenen Jahr wurden 46 Fälle abgeschlossen.

Insgesamt flossen knapp 200.000 Euro aus der Staatskasse - nach fast 350.000 Euro und gut 186.000 Euro in den beiden Vorjahren. (dpa)