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Teurer Streit nach Ballonlandung in Lohmen

Ein wütender Landwirt überfährt einen Ballon mit seinem Jeep. Absichtlich oder versehentlich, das lässt sich vor Gericht nicht klären. Zahlen muss er trotzdem.

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Heißluftballon beim Start. Wo gelandet wird, lässt sich nie ganz genau vorhersagen. Das bringt manchmal Konflikte mit sich.
Heißluftballon beim Start. Wo gelandet wird, lässt sich nie ganz genau vorhersagen. Das bringt manchmal Konflikte mit sich. © Symbolfoto: SZ/Uwe Soeder

Von Friederike Hohmann

Im September vergangenen Jahres landete ein Heißluftballon auf der Wiese von Landwirt R. aus Lohmen. Solche Ballons sind regelmäßig über der Sächsischen Schweiz unterwegs und auch der Landeplatz Acker oder Wiese ist nichts Ungewöhnliches. In der Vergangenheit hatte der Landwirt von den Piloten oft eine „Landegebühr“ von 20 Euro kassiert, von der er fälschlicherweise annahm, dass sie ihm zusteht. Bei dieser Landung im September eskalierte aber die Situation und was damals passierte, ist jetzt ein Fall fürs Strafgericht.

Grundsätzlich brauchen Heißluftballone aufgrund ihrer schlechten Navigierbarkeit keine Landegenehmigung einzuholen, müssen aber über ihre Haftpflichtversicherung für eventuelle Flurschäden aufkommen. In der letzten Zeit hätten sich einige Piloten geweigert, R. einfach so Geld in die Hand zu drücken und dabei auf ihr aus dem Gesetz resultierendes Recht verwiesen, sagte R. am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Pirna.

Stoffbahnen des Ballons beschädigt

Im Verfahren geht es allerdings nicht ums Geld, sondern darum, dass der Landwirt mit seinem Jeep den bereits auf dem Boden liegenden Ballon überfahren und dabei beschädigt haben soll. Er nannte den Piloten einen Idioten und fuhr erst davon, nachdem die Ballonmitfahrer 30 Euro für ihn zusammengelegt hatten.

Bei einer Sicherheitsüberprüfung stellte sich später heraus, dass Stoffbahnen des Ballons so stark beschädigt worden waren, dass sie für mindestens 2.600 Euro repariert werden mussten. Am ersten Verhandlungstag hatte R. angegeben, dass er von der untergehenden Sonne geblendet worden war. Auch hätte das Gras so hoch gestanden, dass er den Stoff des leuchtend gelben Ballons nicht sehen konnte. Fuhr er tatsächlich nicht vorsätzlich über den Ballon? Das versuchte das Gericht nun zu klären. Denn davon hängt ab, ob sich R. strafbar machte. Ansonsten kann der Anspruch aus der Sachbeschädigung ihm gegenüber lediglich zivilrechtlich geltend gemacht werden.

War der Landwirt von der Sonne geblendet?

Nach den Angaben des Piloten, der am ersten Verhandlungstag als Zeuge geladen war, kann R. nicht von der Sonne geblendet worden sein. Auch ein weiterer Zeuge bestätigte, dass die Sonne gerade unterging, als der Landwirt auf den Ballon zuraste und erinnerte sich daran, dass R. die Sonne eher im Rücken hatte, keinesfalls gegen sie gefahren war.

Am zweiten Verhandlungstag diese Woche sollte nun ein dritter Zeuge für Aufklärung sorgen. Doch das ist kompliziert. Es werden Karten ausgebreitet und alle Fotos gründlich begutachtet. Gibt es irgendwo ein Zeichen, aus dem sich schließen lässt, wo die Sonne stand?

Auch nach langem Suchen und Befragen lässt sich nicht klären, ob die Sonne den Landwirt bei seiner rasanten Fahrt nicht doch geblendet haben könnte. Dazu hätte man ein Gutachten einholen müssen. Es ist dem Landwirt nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er vorsätzlich handelte. Auch liegt dem Gericht nur ein Kostenvoranschlag für eine Reparatur vor. Eine Rechnung findet sich nicht in der Akte. Der Betreiber des Ballonfahrtunternehmens machte bislang auch gegenüber dem Landwirt keinen Schaden geltend.

Verfahren für 500 Euro Geldauflage eingestellt

Die Richterin geht davon aus, dass der Landwirt sehr wohl äußerst wütend war, als er auf seine Wiese raste und dass er sicherlich auch den Piloten beleidigte, was er nun auch einräumt. Sie zeigt Verständnis für die Landwirte auf der einen Seite, die bei entstandenen Flurschäden auf den bürokratischen Weg verwiesen werden um dann, wenn überhaupt, nur geringe Beträge als Entschädigung zu erhalten. Andererseits können die Ballonfahrer sich auf die gesetzlichen Regelungen berufen, sodass regelmäßig entgegengesetzte Interessen aufeinanderprallen.

Gegen die Zahlung einer Geldauflage von 500 Euro stellt die Richterin das Verfahren gegen den Landwirt vorläufig ein. Weitere Konflikte mit Ballonfahrern wird er wohl nicht mehr haben. Er will seinen Landwirtschaftsbetrieb aufgeben, wie es am Rande der Verhandlung hieß.