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Wälder in Sächsischer Schweiz und im Osterzgebirge nachts gesperrt

Aus Angst vor weiteren Waldbränden greifen die Behörden des Kreises SOE jetzt rigoros durch - und zwar ab sofort. Bei Verstößen droht ein saftiges Bußgeld.

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Auch in den nächsten Tagen bleibt es trocken in den Wäldern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das ist jetzt zu beachten.
Auch in den nächsten Tagen bleibt es trocken in den Wäldern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Das ist jetzt zu beachten. © Marko Förster

Wegen der extrem hohen Waldbrandgefahr im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürfen Ausflügler und Wanderer ab sofort nachts nicht mehr den Wald betreten. Das Landratsamt in Pirna hat am Mittwoch eine entsprechende Allgemeinverfügung verhängt. Diese gilt auch für den Nationalpark Sächsische Schweiz.

Demnach ist ab sofort zwischen 21 und 6 Uhr das Betreten des Waldes im gesamten Kreisgebiet verboten. Tagsüber ist zudem das Verlassen der Waldwege untersagt. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich die Trekkinghütten und Biwakplätze am Forststeig Elbsandstein, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden. Diese werden durch den Sachsenforst betreut und sind gut erreichbar.

Anhaltende Trockenheit und extrem hohe Temperaturen haben im Landkreis die Waldbrandgefahr extrem steigen lassen. Aktuell gilt die Warnstufe 4. Gerade in Gebieten mit starkem Borkenkäferbefall breiten sich Brände durch das Totholz enorm schnell aus.


Die Entstehung von Waldbränden und die Waldbrandbekämpfung in der Nachtzeit ist besonders gefährlich. So werden Waldbrände in der Nacht später entdeckt und weiten sich deshalb mehr aus. Außerdem ist das Löschen und Retten in der Nacht schwieriger. Das zeigte zuletzt der verheerende Waldbrand an der Bastei, der Sonntagnacht ausbrach. Bis heute kämpfen Feuerwehrleute gegen einzelne Glutnester an.

Das Landratsamt, die Nationalparkverwaltung und Forstbezirke informieren, sobald die Sperrung wieder aufgehoben wird. Aufgrund der aktuellen Vorhersagen der Waldbrandgefahrenstufen dürfte dies auch das bevorstehende Wochenende einschließen. Fahrlässige Verstöße gegen das Betretungsverbot sind eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Die Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landratsamtes abgerufen werden. (SZ)