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Trotz Sperrung: Wanderer im Nationalpark erwischt

Wegen erhöhter Waldbrandgefahr dürfen die Wälder im Landkreis SOE nachts nicht mehr betreten werden. Nicht jeder hält sich daran. Unterwegs mit den Kontrolleuren.

Von Katarina Gust & Marko Förster
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Kontrollieren die Boofe am Falkenstein: Nationalparkwächter Bernd Martin (v.l.), Frederik Mersmann und Hanspeter Mayr, Sprecher der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz.
Kontrollieren die Boofe am Falkenstein: Nationalparkwächter Bernd Martin (v.l.), Frederik Mersmann und Hanspeter Mayr, Sprecher der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz. © Marko Förster

Wegen der extremen Trockenheit und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr dürfen Wanderer und Ausflügler zwischen 21 Uhr und 6 Uhr die Wälder im gesamten Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge nicht mehr betreten. Tagsüber ist es zudem verboten, Wanderwege zu verlassen. Das Betretungsverbot gilt seit dem 20. Juli für alle Waldflächen im Kreis, insbesondere den Nationalpark Sächsische Schweiz.

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