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DGB fordert 934 Euro Gehalt für Berufsakademie-Studierende

Die Berufsakademie Sachsen wird zur Dualen Hochschule - aber der Gewerkschaftsbund beklagt eine Lohndumping-Lücke. Was der DGB vorschlägt.

Von Georg Moeritz
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Die Berufsakademie Sachsen wird Duale Hochschule Sachsen - der DGB fordert, auch die Lohnlücke zu schließen.
Die Berufsakademie Sachsen wird Duale Hochschule Sachsen - der DGB fordert, auch die Lohnlücke zu schließen. © SZ/Georg Moeritz

Dresden. Studierende an der Berufsakademie Sachsen sind nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) nicht ausreichend vor Lohndumping geschützt. DGB-Sachsen-Chef Markus Schlimbach forderte am Freitag, mit gesetzlichen Mindeststandards auch jungen Menschen ohne starken finanziellen Hintergrund ein duales Studium zu ermöglichen.

Die Berufsakademie mit ihren sieben Standorten in Sachsen wird Anfang 2025 in Duale Hochschule Sachsen umbenannt und darf dann auch Master-Abschlüsse vergeben. Die Studierenden sind zugleich in Unternehmen beschäftigt, lernen also "dual". Schlimbach sagte, das duale Studium sei eine sehr gute Chance, die berufliche Praxis noch stärker mit der hochschulischen Forschung und Lehre zu verknüpfen. Der DGB begrüße diese Stärkung des dualen Studienmodells. Sie könne einen wesentlichen Beitrag für mehr Fachkräfte leisten.

Aber der DGB-Chef für Sachsen forderte auch, im Gesetz Mindeststandards zur Vergütung zu definieren. Schlimbach sprach von einer "Lohndumping-Lücke" der sächsischen Wirtschaft. Die Gewerkschaften fordern eine Entlohnung in Höhe des Bafög-Höchstsatzes für die dual Studierenden: 934 Euro pro Monat.

Mindestvergütung der Berufsakademie: 440 Euro

Um diese Entlohnung für alle dual Studierenden zu regeln, braucht es laut Schlimbach auch für das duale Studium "eine sozialpartnerschaftliche Mitbestimmung unter Beteiligung der Gewerkschaften", um den Interessenausgleich von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auch in der Dualen Hochschule Sachsen zu sichern.

DGB-Bezirksjugendsekretär Vincent Drews sagte, mehr als die Hälfte der sächsischen Dual-Studierenden verfügten unter ein Einkommen unterhalb des Bafög-Höchstsatzes. Es seien etwa 58 Prozent in Sachsen, dagegen bundesweit nur etwa 19 Prozent. Der Bafög-Höchstsatz von 934 Euro gelte "gemeinhin als Existenzminimum" für Studierende.

Laut Drews können nur 42 Prozent der dual Studierenden in Sachsen vom Gehalt des Arbeitgebers leben. Dabei seien sie mindestens die Hälfte ihrer Studienzeit in der Praxis im Betrieb eingesetzt. "Besonders prekär sind die dual Studierenden im sozialen Bereich gestellt", sagte Drews. In diesen Branchen würden häufig nur 440 Euro pro Monat bezahlt - das sei die Mindestvergütung, die die Berufsakademie festgelegt habe.

"Das macht dual Studierende zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten in sächsischen Betrieben", sagte Drews. Die Mindestvergütung für Auszubildende sei höher: 620 Euro pro Monat im ersten Ausbildungsjahr.