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Verbraucherzentrale Sachsen warnt Telekom-Kunden vor verwirrenden Angeboten

Ein Telekom-Konkurrent spielt offenbar mit Verwechslungsgefahr. Die Verbraucherzentrale weist auf eine Möglichkeit hin, den Vertrag auch nach Wochen zu widerrufen.

Von Ulrich Wolf & Tobias Winzer
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Laut Verbraucherzentrale haben viele Telekom-Kunden in Sachsen eine zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen, obwohl sie das nicht wollten.
Laut Verbraucherzentrale haben viele Telekom-Kunden in Sachsen eine zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen, obwohl sie das nicht wollten. © dpa

Ein Internetanbieter spielt offenbar bewusst mit der Verwechslungsgefahr mit der Telekom und scheint mit dieser Masche Erfolg zu haben. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, schickt die Firma 1N Telecom GmbH Werbeschreiben mit einem DSL-Tarif an Telekom-Kunden. Man müsse nur im beigelegten Formular unterschreiben und dieses innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, heißt es der Verbraucherzentrale zufolge. Viele Telekom-Kunden sind demnach davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif innerhalb der Telekom zu wechseln. Stattdessen gebe es Schadensersatzforderungen und jetzt auch Inkassopost über die Riverty Service GmbH.

In den meisten Fällen ist die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen. Diese startet sobald das Angebotsschreiben unterschrieben zurückgeschickt wurde.

Dennoch weist die Verbraucherzentrale auf eine Möglichkeit hin, den Vertrag noch zu widerrufen: "Dem Ausgangsschreiben von 1N Telecom, das die Verbraucher per Post erhielten, liegt eine Vertragszusammenfassung bei", erklärt Rechtsberaterin Beate Landgraf von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Auf deren Rückseite gibt es eine Widerrufsbelehrung mit dem Musterwiderrufsformular, wodurch die Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen und Informationspflichten entspricht." Betroffene hätten damit nach unserer Rechtsauffassung eine Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen, erklärt Landgraf.

Die 1N Telecom GmbH hat ihren Sitz in Düsseldorf und verdient ihr Geld eigenen Angaben zufolge mit dem Aufbau und dem Betrieb von Telekommunikationsnetzen und der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Gegründet wurde die Firma im November 2017.

Die Ähnlichkeit zwischen 1N Telecom und der Telekom hat bereits Gerichte beschäftigt. Wie unter anderem sueddeutsche.de berichtete, musste die Telekom im November eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einstecken. Im August hatte das Düsseldorfer Landgericht dem Magenta-Konzern noch Recht gegeben, die nächste Instanz stärkte nun hingegen dem Wettbewerber 1N Telecom den Rücken. Wie aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts hervorgeht, wird eine Zwangsvollstreckung ausgesetzt. Die Telekom muss daher künftig wieder Telefonnummern freigeben, wenn Kunden zu 1N wechseln und die Nummer mitnehmen.