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Verfassungsgericht bestätigt Ausbildungsverbot bei Freie-Sachsen-Chef

Ein Rechtsreferendar will sich bei Martin Kohlmann ausbilden lassen. Der Anwalt führt die rechtsextremen Freien Sachsen. Das geht nicht, bestätigt nun Sachsens oberstes Gericht.

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Der Anwalt und Freie-Sachsen-Chef Martin Kohlmann spricht bei einer Demonstration in Freital im September 2022.
Der Anwalt und Freie-Sachsen-Chef Martin Kohlmann spricht bei einer Demonstration in Freital im September 2022. © SZ-Archiv: Egbert Kamprath

Leipzig/Chemnitz. Ein sächsischer Rechtsreferendar ist auch vor dem Verfassungsgerichtshof mit dem Wunsch gescheitert, einen Teil seiner Ausbildung beim Rechtsanwalt und Chef der rechtsextremen Freien Sachsen, Martin Kohlmann, zu absolvieren. Entsprechende Beschwerden des Referendars und des Anwalts seien verworfen worden, teilte Sachsens oberstes Gericht am Dienstag in Leipzig mit.

Der Rechtsreferendar absolviert seine Ausbildung beim Oberlandesgericht (OLG) in Dresden. Während dieser Zeit ist auch eine Arbeitsphase in einer Kanzlei vorgesehen. Diese wollte er bei Kohlmann machen, das OLG lehnte das jedoch ab mit der Begründung, der Mittvierziger sei wegen seiner Aktivitäten in der rechtsextremen Szene als Ausbilder "insgesamt deutlich weniger geeignet".

Sowohl der Referendar wie auch Kohlmann strengten dagegen Eilverfahren an, hatten aber weder vor dem Verwaltungsgericht in Chemnitz noch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen damit Erfolg. Der OVG begründete im November 2022 seine Entscheidung damit, dass bei der Zuweisung eines Rechtsreferendars an einen Ausbilder habe der Präsident des Oberlandesgerichts einen weiten Spielraum. Ein Rechtsreferendar habe keinen Anspruch auf Zuweisung an einen "Wunschausbilder".

Dagegen wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Gericht in Leipzig hat diese nun verworfen. Sie seien nicht ausreichend begründet gewesen seien. Der Referendar habe sich nicht genügend mit der Entscheidung des OVG auseinandergesetzt, der Anwalt habe nicht begründen können, weshalb er in seinen Grundrechten verletzt werde, entschied der Verfassungsgerichtshof. (dpa/SZ/uwo)

Aktenzeichen: Vf. 67-IV-22