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Fünffacher Sexualstraftäter angeklagt

Der Beschuldigte soll 2018 ein Mädchen auf einem Waldweg in Bad Gottleuba missbraucht haben. Das ist nicht das einzige Vergehen des 37-Jährigen.

Von Heike Sabel
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©  Pixabay (Symbolfoto)

Drei Fälle von Kindesmissbrauch kurz hintereinander bewegten die Gottleubaer im Juni 2018. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Mann angeklagt, der für einen davon verantwortlich sein soll. Der 37-jährige Deutsche soll sich auch in vier weiteren Fällen in Dresden im vergangenen Jahr schuldig gemacht haben. Im Rahmen der Ermittlungen dazu wurden die Gottleubaer Spuren noch einmal ausgewertet. Nun sollen alle fünf Vorwürfe gemeinsam verhandelt werden.

In Gottleuba ist nach Bekanntwerden der Nachricht Erleichterung zu spüren. Obwohl die Taten bereits über anderthalb Jahre zurückliegen, erinnern sich noch viele daran. Damals waren die Einwohner beunruhigt, verurteilten die Übergriffe und bewahrten aber dennoch Ruhe. Nun hoffen nicht nur Bürgermeister Christian Walter auf Aufklärung und Bestrafung des Täters.

Aktuell angeklagt ist das Vergehen an einer Zehnjährigen. Sie war damals mit einem gleichaltrigen Mädchen auf einem Waldweg nahe des "Chemnitzer Heimes" in Gottleuba unterwegs, als ihnen ein Mann folgte. Er hielt plötzlich eines der Mädchen fest und berührte es unsittlich. Das Mädchen wehrte sich vehement und konnte flüchten. Das zweite Mädchen konnte schon vorher entkommen. Für diesen Übergriff führen nun alle Spuren zu dem 37-Jährigen. Er befindet sich seit der ersten Anklage im vergangenen November in Untersuchungshaft und hat sich laut Staatsanwaltschaft bisher zu keinem der Tatvorwürfe geäußert.

Ob der Mann auch für den Übergriff auf eine 16-Jährige in Bad Gottleuba einige Tage vorher verantwortlich ist, ist offen. Auch, ob dieser Fall im Rahmen der weiteren Ermittlungen oder der Verhandlung  geklärt wird. Auch sie war nachmittags unweit des Waldwegs in Gottleuba unterwegs gewesen, auf den Boden gerissen und unsittlich berührt worden. Bereits im November 2016 sorgte ein Vorkommnis in Berggießhübel für Unruhe. Da hatte sich ein Exhibitionist in der Nähe der Grundschule aufgehalten. Er war jedoch von einer Mutter beobachtet worden, die die Polizei informierte. Dazu gibt es bis heute keine Ermittlungsergebnisse. Solche Fälle werden bis zu ihrer Verjährung nicht eingestellt, sagt die Dresdner Staatsanwaltschaft. 

Das Landgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens, die Zulassung der neuerlichen Anklage, den Antrag, beide Anklagen miteinander zu verhandeln und legt den Termin für die Verhandlung fest. 

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