Wenn Öl in irgendeiner Form die Gewässer in Sachsen bedroht, dann vor allem auf der die Elbe und in deren Häfen durch die Schifffahrt. Betroffen sein können aber ebenso die kleineren Flüsse und Stauseen. Die Havariebekämpfung ist dann Sache der Kommunen und Regionen, so wie die Organisation der Feuerwehr auch.
2017 gab es erheblich mehr Havarien mit wassergefährdenden Stoffen als die Jahre zuvor. 154 Havarien listet das Statistische Landesamt auf. Allerdings, gelangten dabei vergleichsweise kleine Mengen in die Umwelt. Nur 39,7 Kubikmeter. Zum Vergleich: 2015 gab es zwar nur 96 solche Havarien, aber 4.141,7 Kubikmeter das Wasser gefährdende Stoffe gelangten in die Umwelt, ein Teil davon auch direkt auf die Wasseroberflächen.
Wer kümmert sich um den Schutz der Gewässer in Sachsen? Antworten auf die Anfrage der Sächsischen Zeitung gibt das sächsische Innenministerium:
• Gibt es Notfallpläne und Alarmszenarien für Ölhavarien auf Gewässern im Freistaat? Was passiert bei einem Alarmfall zum Beispiel auf der Elbe oder einem Stausee?
Den Gemeinden als örtliche Brandschutzbehörden sind dann verantwortlich. Von den jeweiligen Gemeinden sind ihre Feuerwehren mit den entsprechenden Mitteln und Materialien wie Ölbindemittel, Ölsperren aber gegebenenfalls auch Booten zum Ausbringen der Ölsperren auszustatten. Wenn gemeindeübergreifende Gefahrenpotenziale bestehen, sind die Landkreise zuständig, die Einsatzbereiche der Feuerwehren in Absprache mit den Gemeinden festzulegen. Dann gibt es auch gemeindeübergreifende Alarm- und Einsatzpläne.
• Was sind die am stärksten gefährdeten Stellen, welche Flüsse, Bäche, Stauseen?
Hierzu kann keine abschließende Einschätzung getroffen werden. Sowohl große Gewässer, auf denen reger Motorschiffsverkehr herrscht, können betroffen sein. Aber auch kleine Gewässer, in Naturschutzgebieten, wenn zum Beispiel im angrenzenden Straßenverkehr Fahrzeuge zum Transport von wassergefährdenden Stoffen einen Unfall haben. Ebenso sehr sensibel Regionen sind jene für die Trinkwasserversorgung. Speziell hier haben die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Wasserschutzgebiete ausgewiesen, um diese Bereiche vor schädlichen Einflüssen nach Ölunfällen zu schützen.