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Neue Urnenanlage in Doppelreihen

Nicht nur deshalb hat der Rietschener Gemeinderat jetzt die Friedhofssatzung geändert. Ab Januar gelten neue Gebühren.

Von Rolf Ullmann
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Gärtnermeister Lothar Halke beginnt am Mittwoch mit dem Anlegen des ersten Strahles der Urnendoppelreihengrabstätte auf dem Friedhof in Rietschen.
Gärtnermeister Lothar Halke beginnt am Mittwoch mit dem Anlegen des ersten Strahles der Urnendoppelreihengrabstätte auf dem Friedhof in Rietschen. © Rolf Ullmann

Rietschen. Friedhöfe, Bestattungen und die Pflege von Gräbern sind Themen, die von vielen, insbesondere von den Jüngeren, häufig im Alltag verdrängt werden. Dennoch ist es notwendig, sich auch diesem Bereich zu stellen. Der Gemeinderat Rietschen tat dies in seiner jüngsten Sitzung, nachdem sich zuvor beide Ausschüsse damit befasst hatten. Einstimmig verabschiedeten die Räte nun die neue Fassung der Satzung für den Friedhof in Rietschen.

Dieser Schritt war notwendig geworden, da die bisherige Satzung vor zehn Jahren beschlossen worden war. Viele gesellschaftliche Prozesse unterlagen seither zum Teil auch gravierenden Wandlungen. Das Friedhofswesen blieb davon nicht unberührt. Ein Ausdruck dafür ist die Zunahme der Bestattungen in Urnengräbern. Rund 35 Prozent beträgt deren Anteil an der Gesamtzahl der Bestattungen derzeit in Rietschen. Der geringere Pflegeaufwand einer Urnengrabanlage gegenüber der Erdbestattung kommt besonders denjenigen Hinterbliebenen entgegen, die ihren Wohnort auf der Suche nach Arbeit verlassen haben oder in ihrem Beruf zeitlich sehr angespannt sind.

Auf diese Entwicklung hatte der Gemeinderat schon vor zwei Jahren reagiert. Damals wurde festgelegt, eine Bestattungsmöglichkeit für je zwei Urnen in einem eigenen Bereich anzulegen. Diese Anlage trägt die etwas sperrige Bezeichnung Urnendoppelreihengrabstätte. Als Grabmal ist einheitlich ein Liegestein mit den Namen der Verstorbenen vorgegeben. Seinen Platz findet dieser Liegestein in einem der fünf Strahlen, die von einer Linde im Grabfeld 6 ausgehen. Die Strahlen werden im Kies ausgefüllt und von Granitsteinen gerahmt. So entstehen insgesamt rund 70 Grabstellen, in denen die Verstorbenen ihre letzte Ruhe finden.

In der neuen Friedhofssatzung wird die Bezeichnung der anderen Grabstellen, zur Unterscheidung von der neuen Anlage, neu definiert. Da sich noch Einiges mehr – einschließlich der Gebühren – ändert, war nun die Neufassung der Friedhofssatzung notwendig. Sie tritt mit Beginn des neuen Jahres am 1. Januar 2021 in Kraft.
Unmittelbar vor der Sitzung des Gemeinderats hatte Kämmerin Sigune Hilke im Verwaltungsausschuss die Kalkulation für die neuen Gebührensätze vorgestellt. Es sei sehr schwierig gewesen, eine Berechnung der Gebühren im Vorhinein aufzustellen, sagte sie. „Denn inwieweit der Rietschener Friedhof in den nächsten Jahren für Bestattungen in Anspruch genommen wird, kann keiner voraussagen“, erklärte die Kämmerin.

Für die gewählte Art der Grabstelle entrichten die Hinterbliebenen einen Beitrag, der für die gesamte Liegezeit, das bedeutet für die nächsten 20 Jahre, gültig ist. Die Gemeinde Rietschen verzichtet damit auf eine jährliche Erhebung der Gebühren, da dies mit einem hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist. Als Grundlage für ihre Berechnungen diente der Kämmerin das Ergebnis der Jahre 2016 bis 2020. Dabei hatte sich unter dem Strich ein Fehlbetrag für die Gemeinde von rund 30.000 Euro ergeben. Über die Höhe der Gebühren, die ebenfalls ab 1. Januar 2021 gelten sollen, wird der Gemeinderat Rietschen in seiner Sitzung im September entscheiden.

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