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Müssen die Ukraine-Flüchtlinge demnächst zurück?

Bei vielen Geflüchteten aus der Ukraine läuft demnächst der Aufenthalt ab. Sie haben Angst, dass sie zurückgeschickt werden. Ist die Angst berechtigt?

Von Jan Lange
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Im Christlichen Gemeindezentrum Elim in Zittau werden viele Ukraine-Flüchtlinge versorgt.
Im Christlichen Gemeindezentrum Elim in Zittau werden viele Ukraine-Flüchtlinge versorgt. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Eine Rückkehr in die Heimat ist für viele Ukraine-Flüchtlinge derzeit noch undenkbar. Der Krieg in ihrem Land dauert auch nach sechs Monaten weiter an und ein Ende ist nicht in Sicht. Aktuell toben vor allem im Süden der Ukraine schwere Kämpfe. Betroffen ist davon auch die Stadt Enerhodar mit dem Atomkraftwerk Saporischschja.

Dennoch hatten zuletzt Geflüchtete aus der Ukraine Angst, dass sie zurückgeschickt werden. Denn ihr Aufenthalt läuft in Kürze ab. Nun nimmt der Landkreis Görlitz diesen Flüchtlingen ihre Angst. Es sei bisher noch kein Ukrainer aus dem Landkreis von den Behörden zurückgeschickt worden, weil seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist, teilt Pressesprecherin Julia Bjar auf SZ-Nachfrage mit.

Bisher sind Ukrainer immer nur freiwillig in ihre Heimat zurückgegangen. Dem Landkreis Görlitz liegen darüber laut Pressestelle aber keine Informationen vor.

Wie die Kreisverwaltung bestätigt, müssen die Geflüchteten aus der Ukraine ihre vorläufige Fiktionsbescheinigung - also die Registrierung bei der Ausländerbehörde - regelmäßig verlängern. Dies betrifft etwa 2.900 Ukrainer, die im Moment im Landkreis Görlitz registriert sind. Ihre Fiktionsbescheinigung werde generell verlängert, das heißt, dass die jeweiligen Fälle nicht einzeln geprüft werden. Eine automatische Verlängerung, solange der Krieg andauert, gebe es aber nicht.

Einige Ukraine-Flüchtlinge aus dem Kreis warten inzwischen seit sechs Monaten auf die Ausstellung eines Aufenthaltstitels. Der Kreis begründet das mit der sehr hohen Zahl an Ukraine-Flüchtlingen, die im Landkreis Görlitz untergekommen sind.