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Wilsdruff regelt Zahl der Wahlplakate und macht Unterschiede zwischen den Parteien

Während einige Parteien 500 Einzelplakate aufhängen dürfen, sind es bei anderen nur 100. Im Stadtrat gab es dagegen einige Einwände.

Von Maik Brückner
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Die Zeit der Wahlplakate rückt näher. In Wilsdruff hat man sich nun entschieden, deren Zahl zu begrenzen.
Die Zeit der Wahlplakate rückt näher. In Wilsdruff hat man sich nun entschieden, deren Zahl zu begrenzen. © Symbolbild: SZ/Uwe Soeder

Über Sinn und Unsinn von Wahlplakaten lässt sich bei jeder Wahl trefflich streiten. Fakt ist, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit bald wieder zu sehen sein werden - so auch in Wilsdruff. Hier haben sich Verwaltung und Stadtrat Gedanken gemacht, wie man ihre Zahl sinnvoll begrenzen kann. Das Für und Wider bestimmter Regelungen wurde zwar schon in den Ausschüssen heftig diskutiert und am Ende ein Kompromiss gefunden, mit dem aber nicht alle zufrieden waren.

Der Reihe nach: Bei den bisherigen Wahlen entschied die Verwaltung über die Zulassung von Wahlwerbung nach den Regeln für Sondernutzungen im Straßenraum. Bei der nächsten Wahl - so die Überlegung - soll es nun konkrete Vorgaben geben, die im Vorfeld offen und transparent kommuniziert werden. "Das Verwaltungshandeln ist dann daran gebunden", so Bürgermeister Ralf Rother (CDU).

Für die Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni sollen Obergrenzen für die Anzahl der Plakate eingeführt werden. Diese sollen für drei Plakatformen gelten: Einzel-, Doppel- und Großflächenplakate. Allerdings soll zwischen den Parteien differenziert werden. So sollen CDU und AfD maximal 500 Einzelplakate aufstellen dürfen. Die Freien Wähler dürfen dagegen 210 und die Piratenpartei maximal 130 aufhängen.

Es gilt der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit

Die Verwaltung begründete diese Unterscheidung mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den Begriff der "abgestuften Chancengleichheit" geprägt hat und diesen hier anwendet. Dies bedeutet, dass jede Partei das Recht hat, zu plakatieren. Allerdings ist die Bedeutung der Partei bei den vorangegangenen Wahlen zu berücksichtigen. In Wilsdruff wurden neben den Kommunal-, Kreistags- und Europawahlen 2019 auch die letzten Bundestagswahlen berücksichtigt.

Ein weiterer wichtiger Grundsatz: Die stärksten Parteien - also CDU und AfD - dürfen nicht mehr als vier- bis fünfmal so viel Werbefläche erhalten wie die kleinste Partei.

Plakatieren dürfen nicht nur die etablierten Parteien, sondern jede zur Wahl zugelassene Partei. Das gilt auch für neue Parteien, wie das kürzlich zur Partei gewordene "Bündnis Sahra Wagenknecht". In Wilsdruff wird damit gerechnet, dass neben den elf im EU-Parlament vertretenen Parteien sechs weitere Wahlwerbung beantragen werden. Diese Parteien dürfen mindestens 100 Einzelplakate aufhängen. Eine Sonderregelung gibt es für die Vergabe der fünf Standorte, an denen Großplakate aufgestellt werden können. Diese werden nicht nach Eingang der Anträge vergeben, sondern in einem der Ausschüsse oder im Stadtrat und zwar per Losverfahren, erklärte Rother.

Die jetzt vorgeschlagene Regelung ist der Rechtsaufsicht beim Landratsamt vorgelegt und von dieser geprüft worden. Diese habe, so Rother, nichts zu beanstanden gehabt. Insgesamt sei er mit dem Vorschlag zufrieden: "Das ist eine faire Regelung", so Rother. Wenn alle Parteien von den Möglichkeiten Gebrauch machen, werden bei der Wahl im Juni zwei- bis dreimal so viele Plakate hängen wie bei der letzten Wahl. Die Regelung gilt übrigens nur für Laternenmasten und andere öffentliche Plätze, nicht aber für das Aufhängen von Wahlplakaten an Gartenzäunen.

Kritik aus den Reihen der Freien Wähler

Kritik kam von Stadtrat Matthias Schlönvogt (Freie Wähler): Er zeigte sich verwundert. 34 Jahre sei man ohne eine solche Regelung ausgekommen. Warum jetzt, fragte er. Er sei für absolute und gegen abgestufte Chancengleichheit. Diese sei nicht gegeben. Hier solle offenbar nach dem Motto verfahren werden: "Alle sind gleich, manche sind gleicher". Er wirft der Verwaltung auch handwerkliche Fehler vor. Es werde nicht unterschieden, dass es bei den Freien Wählern zwei Strömungen gebe: Die Partei und die nicht mitgliedschaftlich organisierten Gruppen, zu denen auch seine Fraktion gehöre. Aus den genannten Gründen werde er der Verordnung nicht zustimmen, kündigte er an. Und das, obwohl er es positiv findet, dass die Vergabe der Standorte für Großplakate nun ausgelost werden soll: "Wie ich jetzt erfahren habe, hat in den letzten 34 Jahren die CDU-geführte Stadtverwaltung die Standorte für Großplakate vergeben."

Auch Ronny Haupt (Grüne) störte sich an der "abgestuften Chancengleichheit". Er beantragte, die Regelung auch im Sinne der Ästhetik und der Nachhaltigkeit zu ändern. Alle Parteien sollten bis zu 250 Einzelplakate und 50 Doppelplakate aufhängen dürfen. Rother verwies auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Die "abgestufte Chancengleichheit" sei keine Kann-Bestimmung. Man müsse es so machen, weil sonst "die Wahlgerechtigkeit nicht gegeben ist". Auf den Einwand von Schlönvogt bezüglich der Freien Wähler erklärt Rother auf Nachfrage, dass die in der Tabelle angegebenen Zahlen für die Gruppe der Freien Wähler in Wilsdruff gelten.

Für den Antrag von Ronny Haupt stimmten vier Stadträte, die übrigen stimmten dagegen. Für den Vorschlag der Verwaltung stimmen 14 Stadträte, sechs Räte stimmen dagegen.