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Gericht genehmigt Hochspannungsleitung in Mittelsachsen

Eine Bürgerinitiative hat versucht, den Bau einer Freileitung entlang der A72 zu verhindern. Sie befürwortet ein Erdkabel. Doch das OVG in Bautzen hat anders entschieden.

Von Ulrich Wolf
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Von einer neuen Stromleitung in Mittelsachsen aus will der Netzbetreiber Mitnetz auch Strom aus Windenergie abfließen lassen.
Von einer neuen Stromleitung in Mittelsachsen aus will der Netzbetreiber Mitnetz auch Strom aus Windenergie abfließen lassen. © Symbolbild: dpa

Bautzen/Penig. Der Streit um den Bau einer neuen Hochspannungsleitung in Mittelsachsen ist vorerst entschieden. Die Planungen dafür seien rechtmäßig, teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Bautzen mit.

Konkret geht es um eine neue, gut 18 Kilometer lange Stromtrasse zwischen einem Umspannwerk in Lunzenau-Oberelsdorf und Hartmannsdorf bei Chemnitz. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz) will sie weitgehend entlang der Autobahn 72 verlaufen lassen. Die Eigentümer zweier landwirtschaftlich genutzter Grundstücke hatten im Frühjahr 2021 gegen den Bau geklagt, im Detail gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen.

Die Kläger, die der Bürgerinitiative "Erdkabel" Tauscha-Penig angehören, argumentierten, die geplante Leitung verstoße gegen den Naturschutz, weil sie ein Flora-Fauna-Habitat-Gebiet sowie ein Vogelschutzgebiet durchschneide. Zudem sei das Risiko, dass Vögel mit der Leitung kollidieren und so zu Tode kämen, nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Leitung solle als Erdkabel verlegt werden. Die Stadt Penig schloss sich dem Protest an und bekannte nach einem Bericht der Freien Presse per Stadtratsbeschluss dazu, die Initiative mit 5.000 Euro zu unterstützen.

Der vierte Senat des OVG folgte den Einwänden der Freileitungs-Gegner jedoch nicht. Die Naturschutzgebiete würden lediglich überspannt, Masten würden dort nicht aufgestellt. Zum Schutz der Vögel sei dem Investor bereits seitens der Landesdirektion auferlegt worden, an sensiblen Stellen Vogelschutzmarker zu montieren. Eine Erdkabelverlegung sei nicht zumutbar. Voraussetzung dafür sei, dass diese nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer ist als eine Freileitung. Im konkreten Fall lägen die Kosten darüber.

Mitnetz will auch Strom aus Windenergie besser nutzen

Mitnetz will mit der neuen Trasse nach eigenen Angaben unter anderem die Energieversorgungssicherheit in der Region um Geithain, Rochlitz, Penig und Frohburg erhöhen. Im Landkreis Mittelsachsen sei das Hochspannungsnetz bislang in einen nördlichen und einen südlichen Teil getrennt. Das wäre mit der neuen Trasse passé. Von der neuen Leitung aus könne zudem auch eingespeiste Windenergie in große Verbrauchszentren abfließen.

Rechtskräftig ist die ganze Angelegenheit dennoch noch nicht. Die Kläger können weiter vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Aktenzeichen: SächsOVG, Urteile vom 6. September 2023 - 4 C 61/21, 4 C 63/21