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15 Fragen und Antworten zur Steuererklärung

Die sächsischen Finanzämter erwarten rund 1,6 Millionen Steuererklärungen. Pflegekosten, Handwerker, Nebenjob – so holen Sie dieses Jahr mehr raus.

Von Kornelia Noack
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Wer Rechnungen aufhebt und sammelt, tut sich bei der Steuererklärung leichter.
Wer Rechnungen aufhebt und sammelt, tut sich bei der Steuererklärung leichter. © Benjamin Nolte/dpa

Knapp jeder zweite Rentner in Sachsen hat im vergangenen Jahr eine Steuererklärung abgegeben. In diesem Jahr könnten es noch mehr sein. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch Steuern fällig werden. Denn genau wie Berufstätige können sie mit verschiedenen Freibeträgen und Ausgaben ihre Steuerlast senken.

Was lässt sich wie absetzen? Beim Telefonforum haben Steuerfachleute Fragen beantwortet.

Meine Mutter hat eine gute Rente und musste immer Steuern zahlen. Seit sie nun im Pflegeheim lebt, fressen die Kosten die Rente auf. Muss sie dennoch eine Steuererklärung machen?

Da die Kosten für ein Pflegeheim absetzbar sind, ist zu vermuten, dass bei Ihrer Mutter keine Steuern mehr fällig werden. Sie sollte trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Kommt das Finanzamt zum Ergebnis, dass aufgrund der Heimkosten keine Steuern zu zahlen sind, kann Ihre Mutter einen Antrag auf Befreiung von der Abgabe einer Steuererklärung stellen. Die Entscheidung liegt beim Finanzamt, denn ausschlaggebend für die Abgabepflicht ist die Höhe der Einkünfte.

Wegen einer Erkrankung lebe ich seit letztem Jahr in einem Pflegeheim. Meine Wohnung habe ich aufgelöst. Sind die Kosten für das Heim absetzbar?

Ja, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Weil Ihr bisheriger Haushalt aufgelöst wurde, müssen die anzusetzenden Kosten um die sogenannte Haushaltsersparnis gekürzt werden. Diese entspricht dem Grundfreibetrag, der für vergangenes Jahr 10.347 Euro beträgt.

Ich habe Pflegegrad 3 und bekomme Pflegegeld. Muss ich das versteuern?

Nein. Das Pflegegeld ist steuerfrei.

Ich pflege meine Eltern. Die Mutter hat Pflegegrad zwei, mein Vater vier. Kann ich für beide den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen?

Ja, wenn Sie Ihre Eltern in deren Haushalt oder bei sich zu Hause versorgen. Zudem müssen Sie ihre Eltern unentgeltlich pflegen. Für die Pflege Ihrer Mutter steht Ihnen ein Pauschbetrag von 600 Euro pro Jahr zu. Bei Ihrem Vater sind es aufgrund des hohen Pflegegrades 1.800 Euro.

Ich habe letztes Jahr neun Monate voll gearbeitet. Seit Oktober bin ich Rentnerin und übe nebenbei einen Minijob aus. Wo muss ich diesen angeben?

Wenn Ihr Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde – und das ist meistens der Fall –, muss dieser nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Mein Sohn hat eine Wohnung unten, wir oben. Nun haben wir alle Fenster energetisch sanieren lassen und getrennt die Rechnungen bezahlt. Wer kann die Kosten absetzen?

Eine energetische Maßnahme im zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus kann in großem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Denn im Gegensatz zu üblichen Handwerkerleistungen werden hierbei nicht nur Lohn- und Fahrtkosten, sondern ebenso Kosten für Material berücksichtigt. Da Sie die Rechnungen getrennt beglichen haben, können sowohl Ihr Sohn als auch Sie die Kosten absetzen. Der Handwerksbetrieb muss bescheinigen, dass es sich bei den neuen Fenstern um eine förderungsfähige, energetische Maßnahme handelt.

Wer seine Fenster energetisch sanieren lässt, kann einen Großteil der Ausgaben steuerlich absetzen.
Wer seine Fenster energetisch sanieren lässt, kann einen Großteil der Ausgaben steuerlich absetzen. © Frank May/dpa

Wir wohnen mit Nießbrauchsrecht im Haus meiner Tochter. Sie lebt in einer anderen Stadt. Kann meine Tochter unsere Dachdecker-Rechnung von 6500 Euro absetzen? Wir sind Rentner und nicht steuerpflichtig.

Grundsätzlich können Handwerkerkosten bis zu einer Höhe von 20 Prozent von maximal 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört, dass die Handwerksleistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht worden ist und er die Rechnung per Überweisung bezahlt hat. Beides trifft bei Ihnen nicht zu. Das bedeutet, ein Absetzen ist nicht möglich.

Wir haben Dachfenster eingebaut und erhielten von der BAFA 20 Prozent Zuschuss. Können wir die Handwerkerleistungen auch von der Steuer absetzen?

Nein. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Kann ich meine Hausratversicherung absetzen?

Nein. Sachversicherungen wie die Hausrat-, Kfz-Kasko- oder Reisegepäckversicherung sind steuerlich nicht begünstigt.