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Chance für Sachsens Landwirte

Preisverfall, Gesetzesänderungen und der Klimawandel: Wer mit dem eigenen Hof seine Existenz sichern will, muss kämpfen. Nun will der Freistaat helfen.

Von Annett Kschieschan
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Junge Landwirtinnen und Landwirte sind inzwischen eher die Ausnahme. Viele Höfe haben keine Nachfolger. In Sachsen soll eine Förderung helfen.
Junge Landwirtinnen und Landwirte sind inzwischen eher die Ausnahme. Viele Höfe haben keine Nachfolger. In Sachsen soll eine Förderung helfen. © AdobeStock

Wenn Andere ins Homeoffice wechseln, stehen sie im Stall, bringen den Dünger aufs Feld oder die Ernte ein – Landwirte arbeiten - man könnte sagen naturgemäß - direkt und bodenständig. Es ist ein harter Beruf, der dem verstärkten Fokus auf biologisch erzeugte Lebensmittel zum Trotz oft wenig attraktiv für junge Leute ist. Ein Blick in die sächsische Statistik zeigt deutlich, dass auch die Landwirtschaft mit Überalterung und Nachwuchssorgen zu kämpfen hat. Knapp die Hälfte der Landwirte, die als Einzelunternehmer zwischen Görlitz und Zwickau arbeiten, ist 55 Jahre oder älter. Nur rund jeder Dritte davon hat einen Nachfolger für seinen Betrieb. Alle anderen stehen damit perspektivisch vor der existenziellen Frage, ob das eigene Unternehmen überhaupt eine Zukunft hat. In einer Zeit, in der regionale Kreisläufe gerade bei der Nahrungsmittelerzeugung wieder als besonders wichtig gelten, hat das durchaus Brisanz.

70.000 Euro über fünf Jahre

In Sachsen will man nun gegensteuern und Existenzgründungen und Hofnachfolgen in der Landschaft fördern. Einen entsprechenden Beschluss fasste das sächsische Kabinett im September. Im Landwirtschaftsministerium ist man sich sicher, dass die Idee auf fruchtbaren Boden fallen wird. „Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationswechsel, weil die Betriebsleiterinnen und -leiter das Rentenalter erreichen. Gleichzeitig werden Betriebe immer seltener innerhalb der Familie weitergegeben und die Frage der Hofnachfolge bleibt häufig ungeklärt. Und junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte würden gerne gründen“, so Landwirtschaftsminister Wolfram Günther. Die Förderung von Existenzgründungen und Hofnachfolgen sei daher „ein wichtiger Punkt in einem größeren Paket“, zu dem „gesunde, vielgestaltige Agrarstrukturen und Landzugang für Neugründerinnen und -gründer“ gehören.

Aber wer kommt in den Genuss der Förderung? Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte im Freistaat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind. Sie müssen über „angemessenes fachliches Können und Wissen verfügen“ und zum ersten Mal eine Betriebsgründung beziehungsweise die Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebs planen. Einbezogen sind ausdrücklich Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. Gefördert wird die Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebes anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans mit insgesamt 70.000 Euro, die in drei Raten über fünf Jahre ausgezahlt werden.

Anträge ab sofort möglich

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entscheidet über die Anträge. Dort wird wiederum nach Empfehlung eines Gutachterausschusses gehandelt. Zu den Auswahl-Kriterien gehören die beabsichtigte Produktionsrichtung, die Absatzwege einschließlich einer möglichen Direktvermarktung und die Bewirtschaftungsweise des Betriebes. Auch die Art der Niederlassung – also ob es sich um eine Hofnachfolge innerhalb der Familie oder eine Neugründung handelt – spielt eine Rolle. Mit Blick auf eine zukunftsfähige Landwirtschaft sollten auch Angaben zu Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Resilienz eingereicht werden.Denn auch das ist klar: Wer neu in der Landwirtschaft durchstarten will, kann das nicht mit alten Konzepten tun. Klimawandel, Gesetzesänderungen und nicht zuletzt veränderte Verbraucherinteressen müssen beachtet werden. Dafür brauche es „starke ländliche Räume und eine vielfältige Landwirtschaft“.

„Mit unserer Förderrichtlinie setzen wir im Bereich Landwirtschaftspolitik einen wichtigen Teil des Koalitionsvertrags um. Wir unterstützen den landwirtschaftlichen Nachwuchs beim Start ins eigene Unternehmen, erleichtern Übernahmen und fördern die Modernisierung von Höfen und kluge Ideen im ländlichen Raum. Wir investieren in eine zukunftsfähige, leistungsfähige Landwirtschaft und damit in die Perspektiven für die ländlichen Räume“, so der Minister. Interessierte Landwirte sind aufgerufen, ihren Förderantrag einzureichen. Möglich ist das innerhalb von 24 Monaten nach der erstmaligen Niederlassung.

Anträge und weitere Informationen gibt es hier.