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Nach Insolvenz von Mädchenflohmarkt: Verkäufe sind weiter möglich

Die Online-Plattform Mädchenflohmarkt hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet. Kunden können aber weiterhin gebrauchte Kleidung ein- und verkaufen.

Von Lucy Krille
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Flohmarkt-Fans sollten vorsichtig sein beim Online-Portal Mädchenflohmarkt. Der Online-Flohmarkt hat Insolvenz angemeldet.
Flohmarkt-Fans sollten vorsichtig sein beim Online-Portal Mädchenflohmarkt. Der Online-Flohmarkt hat Insolvenz angemeldet. © Monika Skolimowska/dpa

Leipzig. Der Geschäftsbetrieb von Mädchenflohmarkt geht vorerst weiter. Nach der Insolvenzanmeldung des Online-Händlers hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter zu Wort gemeldet. "Die Webseite ist weiter verfügbar und sämtliche Käufe beziehungsweise Verkäufe sind über die Plattform möglich", sagt Ilkin Bananyarli in einer Pressemeldung seiner Rechtsanwaltsgesellschaft Pluta. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät dennoch zu Vorsicht: "Mit insolventen Unternehmen sollte man möglichst keine Vorkasse vereinbaren."

Bananyarli habe sich in den vergangenen Tagen einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschafft, teilt Pluta mit. Mädchenflohmarkt brauche nun einen Investor, der das Geschäftsmodell fortführt und weiterentwickelt. Nutzer und Nutzerinnen, die Waren nach der Insolvenzanmeldung am 7. Juni verkauft haben, werden bezahlt, die Käufer und Käuferinnen erhalten ihre Waren.

Schwieriger ist es bei den Geschäften, die vor dem 7. Juni zustande kamen. "Aus rechtlichen Gründen ist eine Auszahlung von alten Forderungen nicht möglich", sagt Bananyarli. Verkäufer, die noch auf ihre Zahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzanmeldung warten, können ihre Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in circa drei Monaten in eine Insolvenztabelle eintragen lassen. Die Gläubiger werden dann vom Insolvenzverwalter angeschrieben.

Ähnliches Prinzip wie bei Ebay oder Vinted

Mädchenflohmarkt mit Sitz in Stuttgart beschäftigt nach Angaben von Pluta zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Das Unternehmen hat zudem eine Tochtergesellschaft in Polen, die nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen ist. Dort sind rund 30 Beschäftigte in der Logistik und im Warenlager tätig.

Über die Online-Plattform können gebrauchte Kleidung, Schuhe, Taschen und andere Accessoires verkauft und gekauft werden. Das Prinzip ist ähnlich wie bei Ebay, Kleinanzeigen oder Vinted (früher Kleiderkreisel). Die Interessenten zahlen den Kaufpreis an Mädchenflohmarkt. Das Stuttgarter Unternehmen behält dann eine Provision und zahlt den Rest an den Anbieter oder die Anbieterin.

Mädchenflohmarkt-Kunden sollen Belege aufbewahren

Mädchenflohmarkt selber bestätigte die Insolvenz bisher nicht. Das Portal macht weiterhin Werbung auf Facebook und Instagram, auch auf der Internetseite steht keine Information. Maria Spilka, Thorsten Lückemeier und Peter Ambrozy riefen die Online-Plattform 2012 ins Leben. In der letzten Pressemitteilung im Oktober 2021 schreibt das Unternehmen von rund einer Million Artikel und mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzern.

Diese sollten nun prüfen, ob sie noch Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben, rät Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Wichtig ist, dass alle Verträge, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahrt werden, um mögliche Ansprüche nachweisen zu können.

Wie viel Geld sie nach Eintragung in die Insolvenztabelle wiederbekommen, hängt davon ab, wie zahlungsfähig Mädchenflohmarkt noch ist. Im Durchschnitt bekommen Kunden und Kundinnen nur vier Prozent ihrer Forderungen ausgezahlt, so die Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale Sachsen: Wer bestellt hat, muss zahlen

Wer vor kurzem bei Mädchenflohmarkt etwas bestellt hat, muss trotzdem zahlen. Die Zahlungsverpflichtung entfällt durch die Insolvenz nicht, wenn Kunden und Kundinnen die Ware erhalten haben.

Mädchenflohmarkt ist nicht das einzige Unternehmen mit Problemen. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte, ist die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 3,1 Prozent gestiegen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft im Rahmen einer Rechtsberatung weiter. Ein Beratungstermin kann unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder unter 0341-6962929 vereinbart werden.

Weitere Informationen, inklusive einem Leitfaden zum Insolvenzverfahren, gibt es auf der Website von Pluta.