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Proteste und Streikwoche in Sachsen: Wann welche Verkehrsmittel betroffen sind

Am Mittwoch beginnt ein sechstägiger Bahnstreik. Auch Straßenblockaden durch Bauern sind in Sachsen möglich. Wie Pendler trotzdem ans Ziel kommen.

Von Angelina Sortino
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Diese Woche müssen Reisende und Pendler sich auf viele Einschränkungen einstellen.
Diese Woche müssen Reisende und Pendler sich auf viele Einschränkungen einstellen. © SZ/dpa/Canva

Die Bahn streikt für sechs Tage und der Bauernpräsident kündigt neue Protestaktionen an. Pendler stehen nun vor der Frage: Bahnfahren, das Auto nehmen, oder gleich zu Hause bleiben? Wie Sie am ehesten ans Ziel kommen und was zu tun ist, wenn gar nichts mehr geht, lesen Sie in diesem Überblick.

Dienstag: Freie Fahrt mit der Bahn

Bei der Bahn wird am Dienstag noch nicht gestreikt. Wer kann, sollte seine Bahnreisen also auf den beginn der Woche legen. Auch wer bereits ein Ticket für einen anderen Wochentag gebucht hat, soll seine Reise laut Bahn, wenn möglich, verschieben. Ihre Sonderkulanzregeln erlauben hier auch eine Nutzung der Tickets zu einem früheren Zeitpunkt, also am Dienstag.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss hingegen mit möglichen Einschränkungen durch Bauernproteste rechnen. So wird beispielsweise im Kreis Görlitz weiter demonstriert. In Rietschen beziehen Bauern auf der B115/Bautzener Straße von 5 bis 17 Uhr Stellung. Und zwar noch bis Donnerstag, den 25. Januar.

Mittwoch bis kommenden Montag

Am Mittwoch legen die GDL-Mitglieder für sechs Tage ihre Arbeit nieder. Es ist bereits der vierte Warnstreik im Tarifstreit mit der Bahn. Für Pendlerinnen und Pendler stehen damit erneut schwierige Tage mit Zugausfällen bevor. Die Deutsche Bahn rät während des GDL-Streiks von nicht notwendigen Reisen in ihren Zügen ab. Es soll zwar einen Notfahrplan im Fernverkehr geben, mit längeren Zügen mit mehr Sitzplätzen. Doch das Zugangebot sei sehr begrenzt. Es kann also sein, dass man keinen Platz bekommt. Der Appell lautete deshalb, die Reise auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben.

Auf weniger Zugausfälle hoffen dagegen die Bahn-Konkurrenten, die sich mit der Lokführergewerkschaft GDL bereits auf Tarifverträge geeinigt haben oder in Verhandlungen sind. Welche Bahnen in Sachsen fahren und welche bestreikt werden, lesen Sie hier.

Ob es weitere Protestaktionen von Landwirten in Sachsen geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Gegenüber der Freien Presse erklärte Sprecherin Diana Henke: "Die Situation ist sehr dynamisch." Es könne deshalb nicht vorab gesagt werden, wo was passiere, so Henke.

Allerdings haben die Mitteldeutschen Bauernverbände für den 27. Januar bereits zu einer Großdemonstration in Magdeburg aufgerufen. Außerdem hat der Präsident des Deutschen Bauernverbands, Joachim Rukwied, weitere Proteste angekündigt. "Für den Haushalt gilt wie für jedes andere Gesetz: Erst wenn wirklich alles zu Ende verhandelt ist, ist ausverhandelt", sagte Rukwied der "Rheinischen Post". "Deshalb wird es weiter bundesweit Aktionen geben", sagte er weiter.

Muss ich trotz des Bahn-Streiks zur Arbeit?

Beschäftigte müssen in der Regel trotzdem zur Arbeit kommen, sagt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Für die Zeit, in der man nicht arbeitet, hat man zum einen keinen Anspruch auf Bezahlung. Zum anderen ist auch eine Abmahnung möglich, wenn man gar nicht am Arbeitsplatz erscheint.

Sind entsprechende Störungen rechtzeitig angekündigt, könnten Arbeitgeber erwarten, dass Beschäftigte sich informieren und andere Verkehrsmittel wählen, so Bredereck. Er empfiehlt Beschäftigten in jedem Fall, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie man bei Verkehrsstörungen vorgehen soll. Denkbar ist etwa, dass man mit dem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbart oder Urlaub nimmt. Auch der Abbau von Überstunden, die Nutzung von Gleitzeit oder die Arbeit im Homeoffice können eine Option sein.

Ein Recht auf Homeoffice hat man allerdings nur, wenn dieses mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag, betont Bredereck. "Wenn man keine Einigung mit dem Arbeitgeber gefunden hat, sollte man unbedingt losfahren", rät der Fachanwalt. "Und auch Umwege in Kauf nehmen." (mit dpa)