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Auch Zittau reißt Frist für Grundsteuer-Erklärung

Bis Ende Juni will Zittau nun die Unterlagen für alle rund 2.000 städtischen Grundstücke eingereicht haben.

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Die Grundsteuererklärungen werden nicht nur für Privatbesitzer, sondern auch für die Kommunen fällig.
Die Grundsteuererklärungen werden nicht nur für Privatbesitzer, sondern auch für die Kommunen fällig. © Claudia Hübschmann

Wie einige andere Städte und Gemeinden auch, hat es Zittau nicht geschafft, die Grundsteuer-Erklärung für alle der rund 2.000 städtischen Grundstücke rechtzeitig abzugeben. Zur Begründung nannte Rathaussprecher Kai Grebasch den hohen Arbeitsaufwand. "Etwa zwei Drittel der Erklärungen stehen noch aus", teilte er auf SZ-Anfrage mit. "Daher ist für die restlichen Flächen vorsorglich eine Fristverlängerung bis zum 30.06.2023 beantragt worden."

Bundesweit soll die Grundsteuer-Berechnung reformiert werden. Deshalb sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Die ursprüngliche Frist für die Abgabe war bis zum 31. Januar verlängert worden. Am 1. Februar fehlten noch Erklärungen zu etwa einem Drittel der insgesamt 150.000 Grundstücke im Kreis Görlitz. (SZ)