Grundsteuererklärung: Oberlausitzer Städte können Frist nicht halten

Offenbar haben so einige ihre Grundsteuerwerterklärung doch noch auf den letzten Pfiff geschafft. Etwa Dreiviertel der Erklärungen sachsenweit sind bei den Finanzämtern eingegangen. Das teilt Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann mit. Ende voriger Woche fehlte noch etwa ein Drittel. Bei den Finanzämtern Görlitz und Löbau waren es am Sonntag noch rund 35 Prozent. Sein Dank, so Vorjohann, gehe an alle, die ihre Erklärungspflicht pünktlich erfüllt haben. In der Nacht zum Mittwoch lief die Frist aus. Ihm sei bewusst, "dass die Erklärungsabgabe so manchem viel Zeit und Mühe gekostet hat." Doch die Eingangsquote zeige, auf die Sachsen sei Verlass. Nur, der Freistaat selber hat seine Grundsteuererklärungen nicht alle pünktlich eingereicht. Und auch mehrere Städte im Landkreis Görlitz nicht.
Görlitz hat 3.100 Grundstücke
Die Stadt Görlitz zum Beispiel. Sie hat jedoch sehr viele Grundsteuerwerterklärungen auszufüllen. Insgesamt für etwa 3.100 Grundstücke, schildert Stadt-Sprecherin Juliane Zachmann. Die Stadt hatte gar ein eigenes Projektteam dafür gegründet. Dennoch, vollständig abarbeiten ließen sich alle Erklärungen noch nicht. "Die Stadt Görlitz muss unter anderem viele Spezialfälle erklären, zu denen enge Abstimmungen mit dem Finanzamt erforderlich sind", erklärt Juliane Zachmann die Schwierigkeiten.
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Ähnlich ergeht es der Stadt Niesky. Sie muss für rund 1.500 Grundstücke die Erklärung für die Grundsteuer einreichen, teilt Oberbürgermeisterin Kathrin Uhlemann mit. Der aktuelle Stand: Über 80 Prozent der Erklärungen seien übermittelt. Auch die Stadt Löbau hat noch zu tun. Fristgerecht hat die Stadt 819 Erklärungen eingereicht, teilt Stadtsprecherin Eva Mentele mit. Vollständig abgearbeitet seien damit die Grundstücke aus den Gemeinden, die mit zur Verwaltungsgemeinschaft Löbau zählen: 75 sind es in Großschweidnitz, 115 in Rosenbach, 101 für Lawalde. Für Löbau selbst hat die Stadt 528 Erklärungen eingereicht – 300 sind noch offen. Es sind sehr unterschiedliche Grundstücke: Von Flächen der Landwirtschaft über Kleingärten und bebaute Grundstücke wie etwa Garagenstandorte und kommunale Einrichtungen, unbebaute Grundstücke bis hin zu Verkehrsflächen.
"Na klar sind die Erklärungen für uns problematisch"
Dass es fristgemäß nicht machbar war, habe mit dem hohen Aufwand zusätzlich zum regulären Betrieb zu tun, schildert Eva Mentele. "Die Erklärungen werden im laufenden Betrieb bearbeitet, zwischen Bürgergesprächen, Telefonaten, Grundstücksangelegenheiten und so weiter, deshalb konnte die Frist nicht eingehalten werden." Im Dezember habe es zudem auch in der Stadtverwaltung viele krankheitsbedingte Ausfälle gegeben. "Hinzu kam, dass die bereitgestellten Datengrundlagen nicht aktuell waren."
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Dieses Problem bestätigt Roland Höhne. Er ist Bürgermeister von Rosenbach und außerdem Vorsitzender des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) im Kreis Görlitz. "Na klar sind die Grundsteuerwerterklärungen für uns problematisch", sagt er. Vor allem, weil sie sehr umfangreich, komplex seien. "Es gibt mitunter kuriose Eigentumsformen, die häufig noch zurückgehen auf DDR-Zeiten", schildert er. "Das sind mitunter schon sehr spezielle Fälle." Ein Beispiel: Grund und Boden gehören der Gemeinde, die Gebäude darauf sind aber im Privatbesitz. "Dann brauchen wir als Gemeinde aber die Angaben zu den Häusern mit dazu." Angaben, die nicht immer vorliegen, oder nicht aktuell sind. "Es ist vielschichtig", so Höhne. "Ich habe es auch bei mir selbst erlebt: Gibt man in dem Elster-Portal Werte für ein Grundstück ein, das nicht 0815 ist, steht man schnell vor Problemen", in Form von Fehlermeldungen. "Und auch mit nur einem kleinen Fehler kann man das Formular nicht abschicken."
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Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bundesweit einmalig verlängert, von Ende Oktober vorigen Jahres bis zu Ende Januar 2023. Bayern hatte kurzfristig eine weitere Verlängerung um drei Monate beschlossen. Sachsens Finanzministerium lehnte das ab. Säumige Eigentümer werden in den nächsten Wochen zunächst schriftlich an die Abgabe der Erklärungen erinnert, teilt das Ministerium mit. Bleibt die Erklärung aus, könnten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. "All das würde für die betroffenen Eigentümer zusätzlichen Aufwand und gegebenenfalls auch Mehrkosten bedeuten."
Sind Kommunen schuld an fehlenden Erklärungen?
Wie sehr das nun öffentliche Grundstücksbesitzer wie Gemeinden, Freistaat und Bund betrifft, wie viele der fehlenden Erklärungen auf ihre Kappe gehen - schwer zu sagen. Eine Anfrage an die Städte Niesky und Zittau blieb am Freitag noch unbeantwortet. Das Finanzamt Löbau kann nicht weiterhelfen. Ob Kommunen Schwierigkeiten mit den Grundsteuerwerterklärungen haben, dazu liegen keine validen Informationen vor. Es seien keine konkreten Zahlen bekannt.
Einerseits: Den vorliegenden Zahlen nach verwalten Kommunen mitunter sehr viele Grundstücke. Zum Beispiel das sächsische Umwelt- und Ministerium, zu dem der Staatsbetrieb Sachsenforst zählt, hat einen sehr hohen Immobilien- und Flächenbestand. Andererseits: Die Masse an Grundstücken sei nicht in öffentlicher Hand, sagt Roland Höhne, "der deutlich überwiegende Teil ist Privatbesitz". Dass für einen Großteil der fehlenden Grundsteuererklärungen Kommunen oder andere staatliche Ebenen verantwortlich seien, nimmt er daher nicht an. Zumal es auch Beispiele gibt, in denen Kommunen es geschafft haben: Der Landkreis Görlitz hat seine Grundsteuererklärungen in der Frist eingereicht. Es waren aber auch nur 32 Grundstücke mit insgesamt 81 Flurstücken.