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Nach Gerichtserfolg von Neißeblick-Hotelier: Ostritz nimmt zweiten Anlauf

Die Stadt will den vom Oberverwaltungsgericht gekippten Bebauungsplan neu aufrollen. Damit auf den Grundstücken inzwischen nichts Neues entsteht, gilt eine Sperre.

Von Anja Beutler
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Der Besitzer des Ex-Hotels Neißeblick hatte gegen eine städtische Planung geklagt. Nun rollt Ostritz alles neu auf.
Der Besitzer des Ex-Hotels Neißeblick hatte gegen eine städtische Planung geklagt. Nun rollt Ostritz alles neu auf. © dpa-Zentralbild

Lange hat sich die Stadt Ostritz Zeit genommen, um zu entscheiden, wie nach dem Erfolg des Ex-Neißeblick-Hoteliers Hans-Peter Fischer vor dem Oberverwaltungsgericht weitermachen will. In seiner Sitzung Ende Juli hat der Stadtrat jetzt beschlossen: Der von den Richtern gekippte Bebauungsplan wird neu aufgerollt, die kritisierten Fehler sollen dabei abgestellt werden.

Anfang März hatten die Richter den Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße für unwirksam erklärt. Die übergeordnete Planung der Stadt, die festlegt, was künftig auf der Fläche im genau definierten Karree gebaut und verändert werden darf, war zu diesem Zeitpunkt seit knapp zwei Jahren in Kraft. Als ein großes Ziel dieses Planes galt die Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Stadt. Die Neiße sollte künftig mehr Platz haben, sich gefahrlos auszubreiten. Außerdem wollte die Stadt auf diese Weise auch klarstellen, dass der mit hohem Leerstand kämpfenden Innenstadt nicht zusätzlich neue Wohnhäuser an den Außenrändern der Stadt Konkurrenz machen.

Für Hans-Peter Fischer und die Hotel-Immobilie, die er bislang unter anderem für Rechtsrockkonzerte vermietete, bedeuteten diese Festlegungen im Bebauungsplan erhebliche Einschnitte für den Wert und die Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb klagte er - und bekam in wichtigen Punkten Recht: Die per Grundgesetz geschützten Eigentumsbelange Fischers seien "nicht ausreichend gewichtet worden", teilte das Gericht unter anderem mit. Insbesondere seine finanziellen Nachteile seien nicht ermittelt und angemessen abgewogen worden.

Verfahren noch mal komplett von vorn

Diese Fehler will die Stadt nun im zweiten Anlauf ausmerzen. Sie wählte dazu nicht das Mittel eines sogenannten "Heilungsbeschlusses", bei dem man dort eingehakt hätte, wo die Fehler entstanden sind. Die Stadt geht noch ein Stück weiter zurück: "Wir fangen beim Stand des Vorentwurfes an", bestätigt Gundel Mitter vom Bauamt auf Nachfrage. Inhaltlich - so ist in der Begründung des nun neuen Aufstellungsbeschlusses zu lesen - hat sich an den Zielen der Stadt und der einbezogenen Fläche nichts geändert.

In dem nun komplett neuen Verfahren will die Verwaltung vor allem die Belange der betroffenen Grundstückseigentümer gebührend berücksichtigen und ausreichend Transparenz herstellen, heißt es im Beschluss mit Verweis auf das Gerichtsurteil. Knackpunkt dabei: Die verfügbaren Daten und Informationen zur Nutzung der Liegenschaften und der Eigentümer sind offensichtlich vielfach nicht aktuell, es sind umfangreiche Recherchen nötig. Generell, so heißt es im Stadtratsbeschluss, lasse sich der für das Verfahren nötige Zeitrahmen "schwer definieren". Allein beim ersten Verfahren dauerte es vom Aufstellungsbeschluss Mitte 2018 bis zum Inkrafttreten knapp drei Jahre. Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren diesmal länger dauert.

Um zu verhindern, dass sich in der Zwischenzeit neue Investitionen und Veränderungen auf den Grundstücken ergeben, die dem Ziel dieser grundlegenden städtischen Planung widersprechen, hat der Stadtrat zeitgleich eine sogenannte Veränderungssperre beschlossen. Schon 2018 hatte Ostritz dies so gehandhabt. Im Beteiligungsportal der Stadt sind sowohl der Beschluss als auch die Details dazu für alle Bürger und Betroffenen ausführlich beschrieben.