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Ex-Hotelier fordert von Stadt Ostritz Schadenersatz

Eine sechsstellige Summe soll Ostritz zahlen, nachdem ein Gericht einen Bebauungsplan der Stadt gekippt hat. Er droht mit Klage - und neuen Rechtsrockkonzerten.

Von Anja Beutler
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Der Eigentümer des Hotels Neißeblick will Schadenersatz von der Stadt Ostritz, weil der nun gekippte Bebauungsplan ihn an Verkauf und Entwicklung des Grundstücks gehindert habe.
Der Eigentümer des Hotels Neißeblick will Schadenersatz von der Stadt Ostritz, weil der nun gekippte Bebauungsplan ihn an Verkauf und Entwicklung des Grundstücks gehindert habe. © dpa-Zentralbild

Der Besitzer des ehemaligen Hotels "Neißeblick" in Ostritz, Hans-Peter Fischer, will von der Stadt Ostritz Schadenersatz in mindestens sechsstelliger Höhe einfordern. Fischer bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Dresden vom März dieses Jahres. Dabei wurde der von der Stadt Ostritz erlassene Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße wegen Verfahrensfehlern für unwirksam erklärt. Da die Stadt - wie sie auf SZ-Nachfrage bestätigte - gegen den Entscheid weder eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat, noch innerhalb der Fristen anderweitig juristisch vorgegangen ist, ist diese Entscheidung bindend.

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