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Ex-Hotelier fordert von Stadt Ostritz Schadenersatz

Eine sechsstellige Summe soll Ostritz zahlen, nachdem ein Gericht einen Bebauungsplan der Stadt gekippt hat. Er droht mit Klage - und neuen Rechtsrockkonzerten.

Von Anja Beutler
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Der Eigentümer des Hotels Neißeblick will Schadenersatz von der Stadt Ostritz, weil der nun gekippte Bebauungsplan ihn an Verkauf und Entwicklung des Grundstücks gehindert habe.
Der Eigentümer des Hotels Neißeblick will Schadenersatz von der Stadt Ostritz, weil der nun gekippte Bebauungsplan ihn an Verkauf und Entwicklung des Grundstücks gehindert habe. © dpa-Zentralbild

Der Besitzer des ehemaligen Hotels "Neißeblick" in Ostritz, Hans-Peter Fischer, will von der Stadt Ostritz Schadenersatz in mindestens sechsstelliger Höhe einfordern. Fischer bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Dresden vom März dieses Jahres. Dabei wurde der von der Stadt Ostritz erlassene Bebauungsplan für das Gebiet Bahnhofstraße/Edmund-Kretschmer-Straße wegen Verfahrensfehlern für unwirksam erklärt. Da die Stadt - wie sie auf SZ-Nachfrage bestätigte - gegen den Entscheid weder eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht hat, noch innerhalb der Fristen anderweitig juristisch vorgegangen ist, ist diese Entscheidung bindend.

Da der im Mai 2021 in Kraft getretene Bebauungsplan die Entwicklung und den Verkauf von Fischers Grundstücks samt Hotel behindert habe, müsse ihm die Stadt Ostritz nun den bisher entstanden Schaden ersetzen, argumentiert der Unternehmer. Fischers Angaben zufolge hätte er das Grundstück in den vergangenen Jahren mehrmals verkaufen können. Er habe zuletzt "drei oder vier Interessenten" gehabt, die jedoch wegen des Bebauungsplans und dessen Konsequenzen abgesprungen seien. Er könne alle Personen benennen und habe entsprechende Schriftstücke als Beweise, erklärte der Ex-Hotelier. Dabei bezieht Fischer auch die Erarbeitungszeit des Planes vor seinem Inkrafttreten mit ein: Bereits ab etwa 2018 habe die Stadt Kaufinteressenten für sein Grundstück bereits angekündigt, dass es bald entsprechende Einschränkungen geben werde, sodass diese dann von ihrem Ansinnen Abstand genommen hätten.

"Wenn die Stadt nicht zahlt, werde ich klagen"

Zu dem Verlust durch den nicht erfolgten Verkauf addiert Fischer eigenen Angaben zufolge auch entgangene Einnahmen, die er mit einer Nutzungsänderung der Immobilien auf seinem Grundstück erzielen wollte. Er habe bereits Pläne von Architekten erarbeiten lassen, habe diese Vorhaben aber in der Folge ebenfalls nicht ausführen können. Wie hoch die von der Stadt geforderte Summe am Ende ausfalle, könne er derzeit nicht sagen, da momentan noch die Daten zusammengetragen und die Summe berechnet werde. Fischer erklärte, er wolle der Stadt Ostritz zunächst die Chance geben, die von ihm zugestellte Rechnung anzuerkennen und zu begleichen. "Wenn die Stadt nicht reagiert und nicht zahlt, werde ich klagen", sagte er.

Auf die Frage, ob er nun aktuell sein Grundstück verkaufe, teilte Hans-Peter Fischer mit, dass er konkret mit zwei Interessenten aus der Region verhandele. Sie hätten - unabhängig voneinander - Pläne für soziale Einrichtungen wie beispielsweise ein Altenheim, fügte er hinzu. Allerdings baue die Stadt Ostritz erneut Hürden auf, indem sie auf Anfrage seinen Verhandlungspartnern nach wie vor negative Signale geben würde. Sollte dies die Verhandlungen erneut zum Scheitern bringen, erwäge er, "wieder Konzerte zu veranstalten", erklärte er gegenüber der SZ. Fischer hat in der Vergangenheit mehrfach Rechtsrock-Konzerte und Nazitreffen auf seinem Grundstück stattfinden lassen, die ein großes Polizeiaufgebot nach sich zogen und Ostritz bundesweit negative Schlagzeilen beschert hatten.

Die Stadt Ostritz will sich auf SZ-Nachfrage derzeit zu dem Thema nicht näher äußern. Man prüfe, ob und welche Schritte man mit Blick auf den Gerichtsentscheid nun unternehmen werde, hieß es. Ostritz hatte durch diesen Bebauungsplan rechtsverbindlich klargestellt, dass Grundstücke im festgesetzten Überschwemmungsgebiet perspektivisch öffentliche Grünflächen werden sollen. Auf diese Flächen soll sich die Neiße im Falle eines Hochwassers künftig über größere Flächen ausdehnen können und damit Schaden vermieden werden. Innerhalb dieses definierten Gebietes liegen über 27.000 Quadratmeter umfassende Flächen des Klägers, der diese bisher gewerblich nutzte.