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Maske verweigert: Was tun die Behörden?

Ein Zittauer Händler weigert sich, Corona-Schutzmaßnahmen einzuhalten. Gegen ihn laufen mehrere Verfahren, Bußgelder drohen. Auch das Ende des Geschäfts?

Von Thomas Christmann
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"Hier sind auch Menschen ohne Maske willkommen", steht auf dem Plakat am Postshop im Zittauer Rewe-Markt. Der gehört Mario Hauptmann und zeigt seine Sicht auf die Corona-Maßnahmen.
"Hier sind auch Menschen ohne Maske willkommen", steht auf dem Plakat am Postshop im Zittauer Rewe-Markt. Der gehört Mario Hauptmann und zeigt seine Sicht auf die Corona-Maßnahmen. © Matthias Weber/photoweber.de

Bei Ordnungsamt und Polizei ist Mario Hauptmann inzwischen bekannt. Der Inhaber von drei Tabak-, Post- und Presse-Shops in Zittau ignoriert sämtliche Corona-Auflagen, die ihn und andere vor dem Virus schützen sollen. Bei ihm sind auch Kunden ohne Maske willkommen.

Ein Grund, weshalb die Polizei aus Zittau bereits im Dezember und Januar jeweils eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der Corona-Schutz-Verordnung erstattete - wie sie auf SZ-Anfrage mitteilt. Mehrere Fälle sind auch beim Zittauer Ordnungsamt eingegangen, das diese an das Landratsamt weitergeleitet hat - als zuständige Vollzugsbehörde. Ob nun auch jedes Mal Verfahren eröffnet werden, liegt in ihrem Ermessen. Dem Inhaber drohen dann Bußgelder. Allein das Öffnen eines Geschäfts ohne Hygienekonzept kostet laut Verordnung 1.000 Euro Strafe, das Nichteinhalten desselbigen noch mal so viel. Das Überschreiten der zulässigen Kundenzahl wird mit ebenfalls 1.000 Euro geahndet, das Nichteinhalten mit 150 Euro. Für die fehlende Mund-Nasenbedeckung werden 100 Euro fällig.

Mario Hauptmann findet die Corona-Schutzmaßnahmen völlig übertrieben, völlig unnötig und sogar "menschenfeindlich." Ist nun auch eine Schließung seines Geschäfts möglich, weil er gegen sie verstößt? "Nein" lautet dazu die Antwort von Julia Bjar aus dem Landratsamt. "Allenfalls könnte von Amts wegen eine Zuverlässigkeitsprüfung des Inhabers erfolgen, deren negatives Ergebnis zu einem Entzug der Gewerbeerlaubnis führen könnte", teilt sie mit. Zum Stand der Ermittlungen gegen den Zittauer Händler kann die Sprecherin allerdings keine Auskunft erteilen - und verweist auf den Datenschutz. Mario Hauptmann hingegen teilt mit, bereits einige Anhörungs-Schreiben vom Landratsamt erhalten zu haben. Sie blieben bisher alle unbeantwortet.

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