SZ + Zittau
Merken

Schlagstock-Fall: Das sagt das Ministerium

Der Entwurf einer neuen Verordnung für den Vollzugsdienst der Gemeinden wird von Bürgermeistern scharf kritisiert. Alles nur eine Kann-Regel, heißt es aus Dresden.

Von Jana Ulbrich
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Vollzugsbedienstete des Ordnungsamtes sollen nicht nur Knöllchen verteilen, sondern können weit mehr Befugnisse bekommen - auch polizeiliche.
Vollzugsbedienstete des Ordnungsamtes sollen nicht nur Knöllchen verteilen, sondern können weit mehr Befugnisse bekommen - auch polizeiliche. © Uwe Soeder

Die Bürgermeister des Zittauer Gebirges haben das Papier aus dem Sächsischen Innenministerium sehr genau gelesen: Es ist der Entwurf einer neuen "Verordnung zur Bestellung gemeindlicher Vollzugbediensteter", der ihnen vorige Woche zur Anhörung zugegangen ist - und der ihnen die Zornesfalten auf die Stirn getrieben hat.

Zwei Punkte sind es, die die Bürgermeister scharf kritisieren: So sollen die Ordnungsamtsmitarbeiter künftig nicht mehr wie bisher neun, sondern 14 Aufgabenbereiche zugeordnet bekommen. Zudem sind im Entwurf "Mittel zur Ausübung eines unmittelbaren Zwangs", aufgeführt, sprich: Vollzugsbedienstete dürfen wenn nötig Schlagstöcke, Fesseln oder Reizgas benutzen. Kritik kommt auch vom Zittauer Rechtsanwalt Torsten Mengel.

Das Innenministerium allerdings weist die Kritik zurück. Der Inhalt des neuen Verordnungsentwurfs sei nicht neu, sondern würde die bisherigen Anordnungen nur konkretisieren: Es gebe schon immer die gesetzliche Möglichkeit, den Vollzugsbediensteten auch bestimmte örtlich anfallende polizeibehördliche Aufgaben zu übertragen, die "dann auch mit den Mitteln des unmittelbaren Zwanges wahrzunehmen" seien, erklärt ein Sprecher.

Und es sei ausdrücklich auch nur eine Kann-Bestimmung: Die Entscheidung, welche der aufgeführten Aufgaben den Ordnungsamtsmitarbeitern übertragen werden und welche der aufgezählten Mittel sie dabei benutzen dürfen, liege allein im Ermessen der Ortspolizeibehörde, also der Bürgermeister, heißt es aus dem Ministerium. Allerdings müssten die Bürgermeister auch für Material und die Ausbildung ihrer Leute sorgen, falls sie ihnen Mittel wie Schlagstöcke oder Fesseln an die Hand geben.

Mit der Novellierung der Rechtsverordnung wolle das Innenministerium die Befugnisse der Ordnungsamts-Mitarbeiter nicht erweitert, sondern im Gegenteil einschränken, erklärt der Sprecher. Nach der alten Rechtslage habe es diese konkreten Einschränkungen nicht gegeben. Nun würde beispielsweise das Benutzen von Schusswaffen ausgeschlossen. Die neue Verordnung regele jetzt konkret, welche Befugnisse die Gemeinden ihrem Vollzugsdienst "maximal einräumen dürfen."

Mehr Nachrichten aus Löbau und Umland lesen Sie hier.

Mehr Nachrichten aus Zittau und Umland lesen Sie hier.

Sie wollen die wichtigsten Nachrichten aus Löbau und/oder Zittau direkt aufs Smartphone gesendet bekommen? Dann melden Sie sich für Push-Nachrichten an.

Sie wollen schon früh wissen, was gerade zwischen Oppach und Ostritz, Zittauer Gebirge und A4 passiert? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter "Löbau-Zittau kompakt".

Wer uns auf Social Media folgen will:

Sie haben Hinweise, Kritik oder Lob? Dann schreiben Sie uns per E-Mail an sz.loebau@sächsische.de oder sz.zittau@sächsische.de