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So ist der Stand bei der Klage von Edeka gegen Zittau

Wegen eines Neubaus an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau streiten sich Edeka und Stadt mittlerweile vor der nächsten Instanz. Doch das Verfahren zieht sich.

Von Thomas Christmann
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An der Stelle wollte schon Aldi bauen, nun ist Edeka interessiert: das Grundstück an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau.
An der Stelle wollte schon Aldi bauen, nun ist Edeka interessiert: das Grundstück an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Die Edeka-Klage um einen 2.000 Quadratmeter großen Einkaufsmarkt an der Äußeren Weberstraße 28/30 in Zittau beschäftigt immer noch das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Nachdem die Handelskette voriges Jahr in erster Instanz gegen die Stadt gewonnen hatte, legte diese Berufung ein. Seither zieht sich das Verfahren.

"Ein Verhandlungstermin ist derzeit noch nicht absehbar", berichtet Matthias Mittag, Richter am Oberverwaltungsgericht. So würden zwischen den Beteiligten immer noch Schriftsätze gewechselt und Argumente ausgetauscht. Die Stadt lehnt das Vorhaben der Edeka-Unternehmensgruppe Nordbayern-Sachsen-Thüringen mit Verweis auf ihr Einzelhandelskonzept ab, das den Handel mit Lebensmitteln nur auf das Zentrum sowie wenige Nebenstandorte beschränkt. Für die Handelskette ist hingegen der dazugehörige Bebauungsplan unbestimmt, nicht sachhaltig und realitätsfern.

Das Verwaltungsgericht in Dresden entschied voriges Jahr, dass das Vorhaben an der Äußeren Weberstraße bauplanungsrechtlich zulässig ist. Daraufhin überarbeitete Zittau den Bebauungsplan und verhängte eine Veränderungssperre, um Pläne wie von Edeka nicht zulassen zu müssen. Ob sie in dem Fall zu spät kam, muss nun die nächste Instanz klären. Die Stadt sei insbesondere der Auffassung, dass die Gültigkeit der Veränderungssperre gegenüber des Unternehmens noch nicht abgelaufen sei, erklärt Matthias Mittag. Das Verwaltungsgericht habe die Grundsätze fehlerhaft angewendet, nach denen dies beurteilt werde, heißt es weiter. Edeka hingegen verteidige das dort getroffene Urteil, so der Richter.

Doch egal, was am Ende rauskommt: Edeka muss einen Bauantrag bei der Stadt stellen und nicht nur wie geschehen eine Anfrage zum Vorhaben. Dann sind weitere rechtliche Fragen zu klären. Beispielsweise, ob der Bau an der Äußeren Weberstraße schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Stadt oder andere Orte hat und ausreichend Rücksicht auf Nachbarn nimmt. Die Handelskette teilte bereits mit, Zittau grundsätzlich nicht den Rücken kehren zu wollen.

Die Stadt ist wiederum dabei, ihr Handelskonzept zu überarbeiten. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern eines damit beauftragten Büros, der Stadtratsfraktionen, des Handels, der Fachämter und der Stadtentwicklungsgesellschaft begleiten den Prozess. Zu den Gründen gehören ein zunehmender Online-Handel, eine sinkende Einwohnerzahl und Kaufkraft sowie die schwierige Gestaltung eines Generationswechsels für Laden-Betreiber. Hinzu kommen die Diskussionen nach der Schließung des Edeka-Marktes an der Dresdner Straße und Eröffnung in Olbersdorf 2022 sowie das Pfennigpfeiffer-Aus an der Löbauer Straße 2023.