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Zittau: Werden jetzt alle Innenstadt-Händler entlastet?

Erst wollte Zkm nur die Geschäfte auf der Inneren Weberstraße von Gebühren befreien. Doch das geht anderen nicht weit genug.

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Die Innere Weberstraße ist seit 26. November für den Verkehr freigegeben.
Die Innere Weberstraße ist seit 26. November für den Verkehr freigegeben. © Matthias Weber/photoweber.de

Die Innere Weberstraße in Zittau kann seit 26. November wieder befahren werden. Noch nicht entschieden ist aber, ob die dort ansässigen Händler und Gastronomen kommendes Jahr von den Gebühren für Sondernutzungen befreit werden. Darunter fallen das Aufstellen von Ständern und Auslagen für Waren, Tische und Stühle, was dank der breiteren Gehwege nämlich nun erstmals möglich ist.

Zkm wollte einen entsprechenden Antrag im Stadtrat einbringen, aufgrund der massiven wirtschaftlichen Beeinträchtigungen in den vergangenen Monaten. Nun hat sich im Rahmen der Vorberatung ergeben, dass alle Fraktionen eine Erweiterung einer solchen befristeten Befreiung auf alle Händler und Gastronomen der Innenstadt befürworten. "Dies gerade im Hinblick auf die massiven pandemiebedingten Belastungen", so Thomas Schwitzky von Zkm. Die Kosten sollen weiter mit erhofften Mehreinnahmen durch die ab November bundesweit geltenden höheren Bußgelder für Falschparker gedeckt werden.

Weil die Befreiung nur zeitlich befristet möglich ist, hält die Fraktion zwölf Monate für gerechtfertigt - also bis Ende 2022. Die Kosten sollen mit erhofften Mehreinnahmen durch die nun geltenden höheren Bußgelder gedeckt werden. "Das Aufleben eines besonderen Flairs dieser vormals florierenden innerstädtischen Einkaufstraße muss unser gemeinsames Anliegen nach der erfolgreichen Neugestaltung der Straße sein", sagt der Vorsitzende der Zkm-Fraktion, Thomas Schwitzky. Das letzte Wort hat der gesamte Stadtrat. (SZ)