Dresden. In Sachsens Betrieben mit mehr als 20 Arbeitsplätzen waren im vergangenen Jahr etwa 45.000 Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellte beschäftigt. Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Im Berufsleben stehen diesen Menschen dann besondere Rechte zu – Nachteilsausgleich genannt. Doch dazu existieren viele falsche Vorstellungen.
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