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Sachsens Schüler können trotz Corona Abitur schreiben

Sachsen hält an den Terminen fest. Die Schüler dürfen zur Vorbereitung wieder in die Schule und entscheiden, wann sie geprüft werden.

Von Andrea Schawe
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In Sachsen und sieben weiteren Bundesländern starten die Prüfungen nach den Osterferien.
In Sachsen und sieben weiteren Bundesländern starten die Prüfungen nach den Osterferien. © Symbolfoto: dpa

Dresden. Die schriftlichen Abiturprüfungen in Sachsen sollen wie geplant stattfinden. Das teilte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Donnerstag mit. Die Prüfungssituation sei in diesem Jahr „ohne Zweifel eine andere als in den Vorjahren“. Der Freistaat will aber allen Abiturienten eine Teilnahme an den bekannten Terminen der Abiturprüfung ermöglichen.

Die Prüfungen an den allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien beginnen damit in Sachsen wie auch in sieben weiteren Bundesländern nach den Osterferien. Am 22. April werden die Klausuren in Religion geschrieben, es folgen die Prüfungen zum Graecum am 23. April und in Physik am 24. April. 

Die Schulen sollen ab 20. April für die Abschlussklassen wieder geöffnet werden. Das gilt für die 10. Klassen an den Oberschulen, die 12. Klassen an den Gymnasien und die 13. Klassen an den beruflichen Gymnasien. Dann könnten auch Konsultationen mit den Lehrern stattfinden, so Piwarz. 

Damit den Prüflingen der Zugang zu den Schulen ermöglicht wird, soll die Rechtsverordnung, die Beschränkungen im Alltag regelt, nach Ostern entsprechend geändert werden. Eine Entscheidung zu den anderen Klassenstufen wird ebenfalls nächste Woche getroffen.

Strenge Hygienevorgaben

Für die Durchführung der Prüfungen werden strenge Hygienevorgaben und Abstandsgebote für Lehrer und Schüler gelten. „Wir haben den Infektionsschutz in besonderer Weise berücksichtigt“, sagte Kultusminister Piwarz. Die Abiturienten werden auf mehrere Räume verteilt, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Außerdem sollen Schutzmasken für die Lehrer und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Auch den Schüler wird das Tragen von Schutzmasken empfohlen. 

Schüler, die an den Erstterminen nicht teilnehmen wollen, können die Prüfungen zu den Nachschreibeterminen ab dem 13. Mai 2020 ablegen. Auf ein dafür eigentlich nötiges ärztliches Attest wird verzichtet. „Es genügt eine schriftliche Erklärung, dass eine Teilnahme nicht erfolgen kann“, teilt das Kultusministerium mit. Diese Erklärung muss vor Beginn der Prüfungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingereicht werden. 

„Ich werbe sehr deutlich dafür, die Haupttermine für die Prüfungen zu nutzen“, so Piwarz. Niemand wisse, wie die Situation im Mai oder im Juli aussieht. "Wer sich in der Lage fühlt, das Abitur jetzt zu schreiben, sollte das auch tun."

Ähnliche Reglungen gibt es in Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die Nachschreibetermine beginnen am 13. Mai mit den Prüfungen in Religion, am 14. Mai finden die schriftlichen Prüfungen im Fach Geschichte statt, am 15. Mai Physik. Die Prüfungen enden am 2. Juni mit den Fremdsprachen sowie Kunst, Musik und Sport.

Für Schüler, die auch am Nachschreibetermin etwa krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, plant das Kultusministerium einen dritten Prüfungstermin im Juli.

Neue Regelung der Zweitkorrektur

Das Kultusministerium ändert wegen der Corona-Krise und den damit zusammenhängenden Schulschließungen auch die Regeln für die Zweitkorrektur der schriftlichen Prüfungen. Ausnahmsweise sollen diese in diesem Jahr an derselbe Schule erfolgen. Das war unter anderem eine Forderung der Kreiselternräte und des Landesschülerrates. „Auf diese Weise können die Korrektoren auf aufgetretene schulinterne Probleme bei der Wissensvermittlung besser eingehen“, sagte Piwarz. „Im Unterricht nicht vermitteltes Wissen wird bei der Bewertung im Sinne des Schülers berücksichtigt.“

Ab der kommenden Woche wird eine Beratungsstelle im Landesamt für Schule und Bildung eingerichtet, kündigte Piwarz an. Dorthin könnten sich Schüler, Eltern und Lehrer bei Fragen wenden.

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