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Arbeitsagentur Mittelsachsen erinnert an Meldepflicht

Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen behinderte Menschen beschäftigen – oder eine Ausgleichsabgabe zahlen.

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Bis spätestens 31. März müssen Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Beschäftigungsdaten anzeigen.
Bis spätestens 31. März müssen Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, deren Beschäftigungsdaten anzeigen. © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Mittelsachsen. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

„Diese Unternehmer müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzeigen“, erinnert Antje Schubert, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Freiberg. Diese Frist könne nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten gehe es elektronisch.

„Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen“, so Antje Schubert.

Diese stehe auf der Homepage unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder könne als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, könne es ebenso über die Software berechnet werden.

So hoch ist die Ausgleichsabgabe

Komme der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nach, sei eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe werde auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt.

Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, könne ebenso über die Software berechnet werden.

Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen. Firmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Pflichtplätze besetzen.

Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet.