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Der kurze Weg zum Job im neuen Land

Ein Gesetz erleichtert die Rekrutierung von Fachkräften und Azubis aus dem Ausland. Erste Erfahrungen machen Mut – auch mit Blick auf die Integration ukrainischer Kriegsflüchtlinge.

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Willkommen im neuen Job. Bis es soweit ist, dauert es im Falle ausländischer Mitarbeiter oft lange. Ein Gesetz erlaubt nun Beschleunigung.
Willkommen im neuen Job. Bis es soweit ist, dauert es im Falle ausländischer Mitarbeiter oft lange. Ein Gesetz erlaubt nun Beschleunigung. © AdobeStock

Auf Fachkräfte aus dem Ausland setzen immer mehr Branchen. Längst lässt die demografische Entwicklung auch in Sachsen vielfach nicht mehr zu, den Bedarf an Nachwuchs ohne Zuwanderung zu erfüllen. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde auf den Weg gebracht, um die Rekrutierung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinfachen. Erste Unternehmen haben damit bereits Erfahrungen gesammelt. Nun hat der Krieg in der Ukraine dem Thema neue Aktualität verschafft, denn mit den Flüchtlingen strömen auch viele gut ausgebildete Menschen auf den Arbeitsmarkt. Die meisten von ihnen möchten schnell beruflich Fuß fassen – auch, weil ein Job helfen kann, die erlebten Schrecken zumindest ein Stück weit hinter sich zu lassen.

Drei Infozentren in Sachsen

Die gute Nachricht: Das neue Gesetz regelt auch die Zuwanderung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, es gilt damit auch für Ukrainer. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren hat das Ziel, die Berufsanerkennung, die notwendige Zustimmung zur Beschäftigung und die Visumerteilung für Firmen und potenzielle neue Beschäftigte gleichermaßen zu vereinfachen. Die Dauer des Verwaltungsverfahrens wird durch gesetzlich festgelegte Fristen verkürzt, der Arbeitgeber findet Ansprechpartner, die ihn und seine Anliegen vor Ort betreuen. In Sachsen kümmert sich ein Netzwerk alle Fragen rund um die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte. Die Experten der Fachinformationszentren Dresden, Leipzig und Chemnitz verstehen sich als Schnittstellen zum Arbeitsmarkt beziehungsweise zu weiteren individuellen Beratungsangeboten.

Grundsätzlich gelten die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes für Menschen mit einer beruflichen oder akademischen Ausbildung sowie für potenzielle Auszubildende und Berufsschüler, sofern nach der Berufsschule eine entsprechende Tätigkeitsaufnahme nachgewiesen werden kann. Auch Fachkräfte, die für Qualifizierungsmaßnahmen zur Berufsanerkennung nach Deutschland einreisen, und Wissenschaftler beziehungsweise Forschungspersonal können die Regelungen nutzen. Eine Besonderheit gilt für IT-ler. Sie dürfen auch ohne formale Qualifikation einen Job in Deutschland antreten, sofern sie über entsprechende berufspraktische Erfahrungen verfügen. Liegen der Arbeitsvertrag und eine Vollmacht der ausländischen Fachkraft vor, können Arbeitgeber das beschleunigte Verfahren bei der Ausländerbehörde in Deutschland einleiten. „Je nach Bundesland wurde entweder eine zentrale Stelle eingerichtet, die sich um das Verfahren kümmert oder die jeweilige örtlich zuständige Ausländerbehörde übernimmt dies“, so die Information des Bundes. In Sachsen gilt Letzteres. Auch hier helfen die Fachinformationszentren weiter. (WeSZ)

Informationen zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte gibt es unter anderem hier: www.welcomesaxony.de