Das Königreich Sachsen erließ am 4. September 1872 die „Verordnung die Fabriken- und Dampfkessel-Inspektion betreffend“ Mit dieser Verordnung wurden in den Fabriken Inspektoren eingesetzt. Sie mussten die Dampfkessel technisch beaufsichtigen, die Einhaltung der Vorschriften für Kinderarbeit überwachen und mögliche Lebensgefahren für Arbeiter beobachten. Es war die Geburtsstunde der sächsischen Gewerbeaufsicht.
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