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Förderung für junge Landwirte

Wer sich in der Landwirtschaft selbstständig machen will oder einen Hof übernehmen möchte, kann ab sofort Fördergeld beantragen.

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Junge Leute, die landwirtschaftliche Betriebe gründen oder weiterführen wollen, können in Sachsen Förderung beantragen.
Junge Leute, die landwirtschaftliche Betriebe gründen oder weiterführen wollen, können in Sachsen Förderung beantragen. © AdobeStock

Landleben liegt im Trend. Nicht zuletzt durch die Pandemie überlegen wieder mehr Menschen, ihre Stadtwohnung gegen ein Grundstück mit Garten auf dem Dorf zu tauschen. Dafür gibt es in Sachsen durchaus vielfältige Möglichkeiten. Wer nicht nur auf dem Land leben, sondern auch in der Landwirtschaft arbeiten möchte, hat es indes schon schwerer - egal, ob er ganz neu beginnt oder einen bestehenden Betrieb übernehmen will.

Der Freistaat will es Existenzgründern leichter machen.Für das im September 2021 verabschiedete Förderprogramm für Existenzgründungen und Hofnachfolgen können jetzt Anträge eingereicht werden. Landwirtschaftsminister Wolfram Günther weiß, dass die Hilfe oft dringend gebraucht wird. „Immer mehr Landwirtschaftsbetriebe in Sachsen stehen vor einem Generationenwechsel. Dabei werden Betriebe auch zunehmend außerhalb der Familie weitergegeben. Die Frage der Hofnachfolge wird für viele Betriebe schwieriger. Daneben wollen junge, engagierte und bestens ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte gerne gründen. Deshalb ist uns wichtig, Existenzgründungen und Hofnachfolgen zu fördern – im Sinne gesunder, vielgestaltiger Agrarstrukturen und eines Landzugangs für Neugründerinnen und -gründer“, sagt er.

Das sei unverzichtbar „für starke ländliche Räume und eine vielfältige Landwirtschaft“.Antragsberechtigt sind Männer und Frauen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, Fachkompetenz nachweisen können und sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen. Gefördert wird anhand eines fünfjährigen Geschäftsplans. Die Auszahlung der insgesamt 70.000 Euro erfolgt in drei Raten. Anträge werden bis 22. Juli beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie angenommen. (WeSZ)

Weitere Infos: www.smul.sachsen.de