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Ist die Videoüberwachung am Bahnhof Bautzen zulässig? Das prüft jetzt der Datenschutz

Kameras überwachen das Areal am Bautzener Bahnhof und zeichnen anscheinend auch Ton auf. Sachsens Datenschutzbehörde schaut sich das jetzt genauer an.

Von David Berndt
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Die Eigentümer des Bahnhofs Bautzen überwachen das Areal per Video und weisen mit Schildern vor Ort darauf hin. Nun prüft die Datenschutzbehörde, ob das zulässig ist.
Die Eigentümer des Bahnhofs Bautzen überwachen das Areal per Video und weisen mit Schildern vor Ort darauf hin. Nun prüft die Datenschutzbehörde, ob das zulässig ist. © Steffen Unger

Bautzen. „Achtung! Das Gelände wird videoüberwacht!“ So steht es auf mehreren etwa 30 mal 50 Zentimeter großen Schildern an der Fassade und am Eingang des Bahnhofs Bautzen. Dazu sind noch ein Kamerasymbol und ein Ziffernblatt mit der Aufschrift „24 Std.“ zu sehen. Die dazugehörigen Kameras sind jeweils in etwa vier Metern Höhe an Masten auf dem Bahnhofsvorplatz angebracht.

Ist diese Form der Überwachung überhaupt gestattet? Das wird jetzt die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB), Dr. Juliane Hundert, prüfen, wie SDTB-Sprecher Björn-Henrik Lehmann auf Anfrage von Sächsische.de bestätigt.

Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsräume ist unzulässig

Demnach ist „eine Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsräume durch private Stellen regelmäßig unzulässig“, sagt der SDTB-Sprecher. Rechtlich könne der spezielle Fall aber noch nicht abschließend beurteilt werden. Dafür fehlten noch Details etwa „zur Rechtsgrundlage und zur Datenverarbeitung des Verantwortlichen“.

Verantwortlich ist die Drews & Lucas Immobilien GbR von Jörg Drews und Gerald Lucas als Eigentümer des Bahnhofs und der Überwachungstechnik. Das bestätigt auch deren Sprecher Falk Al-Omary. „Der Außenbereich des Bahnhofes wird videoüberwacht. Darauf wird gut sichtbar an mehreren Stellen für Passanten hingewiesen. Weitere Details werden wir aus sicherheitstechnischen Gründen nicht nennen“, erklärt Falk Al-Omary. Bei der Technik handele es sich um eine ganz normale und übliche Objektüberwachung. Sie diene dem Schutz des Eigentums und des Allgemeinwohls.

Allen Besuchern, Nutzern und Mietern des Bahnhofs wollen die Eigentümer „einen angenehmen und sicheren Aufenthalt ermöglichen“, teilt deren Sprecher mit. Die Videoüberwachung sei wegen verschiedener Straftaten wie Vandalismus, Schmierereien und Fahrraddiebstahl installiert worden. Wann die Überwachungstechnik in Betrieb genommen wurde und in welchen Zeiträumen sie läuft, dazu wolle man sich aus sicherheitstechnischen Gründen nicht äußern.

Landratsamt begrüßt Videoüberwachung am Bahnhof

Der Bahnhof öffnete 2020 nach fast sechs Jahren Schließung und einer umfassenden Sanierung und Umgestaltung durch die Besitzer. Hauptmieter ist das Landratsamt Bautzen unter anderem mit dem Straßenverkehrsamt.

Die Behörde begrüße alle Maßnahmen, die der Sicherheit und Ordnung am Bahnhof dienen, „insofern sie sich im rechtlich vorgegebenen Rahmen bewegen. Dazu zählt auch die Videoüberwachung, um Straftaten wie Diebstahl oder Vandalismus vorzubeugen oder aufzuklären“, heißt es auf Anfrage von Sächsische.de. Die Arbeit der im Bahnhof eingemieteten Ämter sei von dem Einsatz der Kameras nicht betroffen.

Anzeige wegen Tonaufnahmen am Bahnhof Bautzen

Zur Überwachung gehören aber offenbar nicht nur Video-, sondern auch Tonaufnahmen. Das belegt der Ausschnitt eines Überwachungsvideos, den Radio Lausitz veröffentlichte. Es zeigt, wie ein Mann in der Nacht zum 6. März 2024 vor dem Bahnhof Blumenkübel und Scheiben am Eingang beschädigt. Er stellte sich kurz danach der Polizei.

Eine Privatperson aus dem Landkreis Bautzen hat wegen der Tonaufnahmen Anzeige bei der Polizeidirektion Görlitz erstattet, die den Eingang bestätigt. Der Kriminaldienst des Reviers Bautzen ermittele demnach wegen des Anfangsverdachts auf Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Der Sprecher der sächsischen Datenschutzbeauftragten erklärt in diesem Zusammenhang, dass alle Menschen das Recht zur freien Bewegung in der Öffentlichkeit haben, ohne dass dies von öffentlichen Stellen kontrolliert werde. Wenn doch, bedürfe es einer gesetzlichen Grundlage, um Video- und Tonaufnahmen anzufertigen.

Auch für private Stellen seien die datenschutzrechtlichen Anforderungen für eine solche Überwachung sehr hoch. „Eine Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsräume ist privaten Stellen grundsätzlich nicht gestattet. Das gilt auch im Zusammenhang mit Tonaufnahmen.“

Radiosender hatte Überwachungsvideo veröffentlicht

Wer sich das Video anschaut, sieht nicht nur, wie der Mann vor dem Bahnhof herumläuft und kleine Gegenstände gegen die Fassade wirft, sondern hört auch sehr deutlich, was er tut. Radio Lausitz sei auf diese Schäden aufmerksam geworden und habe daraufhin den Eigentümer und die Polizei befragt. „Im Zuge dessen wurde uns auch das Video zur Verfügung gestellt, welches wir mit Blick auf die wesentlichen Momente zusammengekürzt haben“, sagt der verantwortliche Redakteur Toni Herrmann.

Der Drews & Lucas Immobilien GbR seien die Bestimmungen des Datenschutzes, des Persönlichkeitsschutzrechtes sowie die Bestimmungen zur Überwachung sowohl öffentlicher als auch privater Plätze bekannt und würden beachtet, erklärt Sprecher Falk Al-Omary. Im Fall von Straftaten übergebe man einzelne Aufzeichnungen immer wieder mal an die Polizei. Radio Lausitz habe das Material zum konkreten Fall aus der Nacht zum 6. März angefragt „und nach rechtlicher Prüfung erhalten“, teilt Falk Al-Omary mit. Man habe dem Radiosender auch erlaubt, es zu veröffentlichen.