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Folgen des Finanzstreits in Berlin: Wärmepläne für Orte bei Görlitz liegen auf Eis

Die Bundesregierung hat Zahlungen aus dem Klima- und Transformationsfonds gestoppt. Das trifft die Kommunen im Kreis Görlitz, darunter Reichenbach, Vierkirchen, Königshain und auch Görlitz.

Von Constanze Junghanß & Sebastian Beutler
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Die Reichenbacher Bürgermeisterin Carina Dittrich hat schlechte Nachrichten zu verkünden.
Die Reichenbacher Bürgermeisterin Carina Dittrich hat schlechte Nachrichten zu verkünden. ©  Archivfoto: Nikolai Schmidt

Reichenbach wollte mit Vierkirchen und Königshain ein Konzept für die kommunale Wärmeplanung anschieben. Daraus ist vorerst nichts geworden, wie Reichenbachs Bürgermeisterin Carina Dittrich im Gemeinschaftsausschuss sagte. Grund dafür: „Das Fördermittelprojekt kann aktuell nicht mehr beantragt werden“, so die Bürgermeisterin. Anderen Quellen zufolge scheinen zwar Anträge noch möglich, aber sie werden derzeit nicht entschieden.

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Grund dafür sei das Milliardenloch im Bundeshaushalt. Die Bundesregierung hat aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Zahlungen aus dem Klima- und Transformationsfonds stoppen müssen.

Davon könnte auch die Stadt Görlitz betroffen sein. Nach Aussage von Bürgermeister Hummel vor dem letzten Stadtrat wollte die Stadt sich jetzt um die Förderung bemühen. Zuvor hatte die Stadt geklärt, dass selbst bei Vorlage des Wärmeplans nicht gleich die hohen Anforderungen an neue Heizungen für die Görlitzer in Kraft treten und damit womöglich eher als Mitte 2028. Das ist aber nicht der Fall. Erst wenn der Stadtrat die Wärmeplanung beschließt, müssen die Heizungen zu 65 Prozent aus regenerativen Quellen betrieben werden. Es ist damit zu rechnen, dass Kommunen wie Görlitz das nicht vor der gesetzlich geforderten Frist Mitte 2028 tun.

Bis zum Jahresende sollten Kommunen von einer bis zu 100-prozentigen Förderung für die Erstellung des Wärmeplans profitieren. Antje Klose, im Landratsamt Leiterin der Abteilung für Strukturentwicklung, Wirtschaftsförderung und Internationale Beziehungen, erklärte gegenüber der SZ, dass nach ihrer Kenntnis die Kommunen zwar weiterhin Anträge stellen können, diese Anträge derzeit aber nicht entschieden werden, bis die Finanzlage geklärt ist. Genauso trifft das auch auf alle Anträge zu, um Energie- oder Nachhaltigkeitsmanager in den kommunalen Verwaltungen zu etablieren.

Zwar gibt es einen Nachtragshaushalt für 2023, über den der Bundestag an diesem Donnerstag abstimmt. Ob dann die Förderung wieder möglich ist, ist offen. Der Haushalt für 2024 wird in Berlin gegenwärtig neu verhandelt. Eine Einigung wird zwar in dieser Woche erwartet, ein Beschluss im Bundestag aber erst bis Ende Januar. Ob dann das Förderprogramm nochmals aufgelegt wird, ist aber völlig offen.

Die Bundesregierung hat Kommunen über 100.000 Einwohner verpflichtet, bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Kleinere Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern sind zudem vereinfachte Verfahren mit reduzierten Anforderungen vorgesehen. Mit dem Wärmeplan soll grundstücksgenau ermittelt werden, welche regenerativen Quellen für Heizung vorhanden sind. Das können Fernwärme oder Nahwärme sein, aber auch Wärmepumpen, sodass jeder Hauseigentümer weiß, unter welchen Heizungsarten er bei einer neuen Anlage auswählen kann.