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Bei Kurzarbeit Null darf der Chef den Urlaub kürzen

Sächsische Firmen melden wieder mehr Kurzarbeit an. Ein Gericht macht neue Regeln.

Von Georg Moeritz
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Kurzarbeit statt Urlaubsvermittlung: Tourismusbranche und Gastronomie haben es jetzt wegen der Corona-Bekämpfung wieder schwer. Erneut melden sächsische Betriebe Kurzarbeit an, um ihr Personal zu halten.
Kurzarbeit statt Urlaubsvermittlung: Tourismusbranche und Gastronomie haben es jetzt wegen der Corona-Bekämpfung wieder schwer. Erneut melden sächsische Betriebe Kurzarbeit an, um ihr Personal zu halten. © dpa-Zentralbild/Sebastian Kahnert

Erfurt/Dresden. Für eine Verkäuferin aus Essen im Ruhrgebiet ging es um 2,5 Urlaubstage – nun hat ein Grundsatzurteil weitreichende Folgen, wohl auch für Zehntausende Menschen mit Kurzarbeit in Sachsen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag die strittige Frage beantwortet, ob bei Kurzarbeit Null der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern anteilig gekürzt werden darf.

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