Erfurt/Dresden. Für eine Verkäuferin aus Essen im Ruhrgebiet ging es um 2,5 Urlaubstage – nun hat ein Grundsatzurteil weitreichende Folgen, wohl auch für Zehntausende Menschen mit Kurzarbeit in Sachsen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am Dienstag die strittige Frage beantwortet, ob bei Kurzarbeit Null der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern anteilig gekürzt werden darf.
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