Das Schreiben liegt noch immer auf dem Küchentisch. Dort, wo die unerledigten Aufgaben bleiben, bis sie erledigt sind. „Vollzug von Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz“, steht fettgedruckt ganz oben. „Wir wurden darüber informiert, dass für oben genannte Person kein Immunitätsnachweis gegen COVID-19 (...) geführt wurde.“ Weiter unten las Hannah, was ihr droht, wenn sie sich nicht innerhalb von vier Wochen impfen lässt: ein Tätigkeits- und Betretungsverbot für ihr Krankenhaus und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro.
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