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Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Sachsen

Sachsen verlängert seine Corona-Beschränkungen. Auch nach dem 19. März bleibt es bei Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht. Der Überblick.

Von Andrea Schawe
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Sachsen verlängert seine Corona-Regeln noch einmal. Mediziner hatten besonders auf ein Beibehalten der Maskenpflicht gedrängt.
Sachsen verlängert seine Corona-Regeln noch einmal. Mediziner hatten besonders auf ein Beibehalten der Maskenpflicht gedrängt. © René Meinig

Dresden. Sachsen verlängert die derzeit gültigen Corona- Maßnahmen bis zum 2. April. Das hat das Kabinett am Donnerstag beschlossen. Der Freistaat nutzt damit eine Übergangsfrist bis das neue Infektionsschutzgesetz greift.

Nur in einigen Punkten müssen die Regelungen angepasst werden, weil bestimmte Maßnahmen bundesweit nicht mehr vorgesehen sind: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und keine Beschränkung der Kapazitäten bei Veranstaltungen mehr. Die neue Verordnung gilt ab 18. März.

Auch nach dem 20. März sollen Basismaßnahmen wie Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern möglich sein. Nach dem Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben die Länder die Möglichkeit, auch nach dem 20. März Maßnahmen in Hotspots zu verhängen - unter anderem Hygienekonzepte und Zugangsbeschränkungen für Geimpfte, Genesene und Getestete. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen.

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